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Grundlagen
Risikolebensversicherung
Anwendungsbeispiele sind:
Absicherung von wirtschaftlich abhängigen
Angehörigen
Sicherung von Verbindlichkeiten
Trägertarif für eine oder mehrere
Zusatzversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
Die Risikolebensversicherung gibt
es in verschiedenen Ausprägungen. Am häufigsten ist die
Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme
und die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme
zu finden.
Die Risikolebensversicherung mit
fallender Versicherungssumme wird meist zu Sicherung von Darlehen
mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme
nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab, wie das Darlehen
getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in
Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als so genannte
Restschuldversicherung angeboten.
Daneben gibt es als Sonderfall noch
die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser Form
der Risikolebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen.
Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer
versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Die
Risikolebensversicherung auf verbundene Leben dient der
gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger
Personen (z. B. Geschäftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder).
Beiträge
und Überschüsse der RLV
Der Beitrag (Versicherungsprämie)
der Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter, vom
Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum
Versicherungsbeginn, sowie von der Versicherungssumme und der
Laufzeit (Versicherungsdauer) der Versicherung.
Auch
bei einer Risikolebensversicherung erwirtschaftet der
Lebensversicherer Überschüsse zu Gunsten des einzelnen
Versicherungsvertrags. Im Gegensatz zur Kapitallebens- oder zur
Rentenversicherung spielen allerdings Zinsüberschüsse aus
Kapitalanlagen dabei eine unbedeutende Rolle.
Vielmehr
handelt es sich um Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse.
Diese entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer weniger
Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss
als kalkuliert. Diese Überschüsse erhält der
Versicherungsnehmer entweder als Todesfallbonus oder als
Beitragsverrechnung.
Beim
Todesfallbonus wird die Versicherungssumme durch die erzielten Überschüsse
erhöht. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie
beim Lebensversicherer. Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse
sofort mit der kalkulierten Versicherungsprämie verrechnet, so
dass sich ein reduzierter Zahlbeitrag ergibt.
Der
kalkulierte Beitrag wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder
Tarifbeitrag, der um Überschüsse reduzierte Beitrag als
Nettobeitrag bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall während der
Versicherungsdauer nicht ein, werden keine weiteren Leistungen fällig.
zusätzliche
Absicherungsoptionen der Lebensversicherung
zusätzliche
Hinterbliebenenabsicherung möglich
Finanzielle Versorgung für den
Fall der Berufsunfähigkeit
Lebenslange finanzielle Versorgung
des Kindes im Fall der Invalidität möglich
Steuervorteile der
Lebensversicherung
bei Kapitalauszahlung sind 50 %
der Erträge steuerfrei *
wenn Sie sich für die
Rentenzahlung entscheiden,
werden die Renten lediglich mit dem
sogenannten Ertragsanteil besteuert.**
* Sofern die Auszahlung ab dem
vollendeten 60. Lebensjahr des Steuerpflichtigen erfolgt und der
Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen
ist. Ansonsten sind alle Erträge steuerpflichtig. Die Höhe der Erträge
der Aufschubzeit ergibt sich aus der Differenz zwischen der
Kapitalabfindung im Erlebensfall und der Summe der eingezahlten
Beiträge für die Hauptversicherung. Für Teilkapitalabfindungen
gelten besondere Regelungen.
** Nur ein bestimmter Prozentsatz Ihrer Rente gilt als Einnahme, auf
die Sie Steuern zu zahlen haben. Bei einem tatsächlichen
Rentenbeginn, z. B. im Alter von 65 Jahren, sind dies gerade mal 18 %,
bei späterem Rentenbeginn liegt der Prozentsatz noch darunter. |