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Grundlagen
Unterstützungskasse
Trägerunternehmen sind die
Unternehmen, also Arbeitgeber, die ihre betriebliche
Altersversorgung über eine Unterstützungskasse durchführen. Der
Arbeitgeber kann selbst eine Unterstützungskasse gründen oder
einer bestehenden Unterstützungskasse beitreten.
Die Unterstützungskasse gewährt
die Versorgungsleistung. Der Arbeitnehmer hat jedoch nicht gegenüber
der Unterstützungskasse sondern gegenüber dem zusagenden
Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Leistungen. Bei Zahlungsunfähigkeit
der Unterstützungskasse muss der jeweilige Arbeitgeber die
Versorgungsleistungen erbringen. Unverfallbare
Versorgungsanwartschaften und laufende Renten sind daher vom
Arbeitgeber beim Pensions-Sicherungs-Verein aG für den Fall der
Insolvenz abzusichern. Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse
unterliegen Höchstbeträgen. Sie können bei den Trägerunternehmen
als Betriebsausgaben abgezogen werden. Da der Verwaltungsaufwand
und die Durchführung dieser betrieblichen Altersversorgung vom
Arbeitgeber auf die Unterstützungskasse verlagert werden, müssen
die Versorgungszusagen nicht bilanziert werden.
Steuer
Unterstützungskasse
Derzeit wird der Aufbau einer
betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse von
vielen Unternehmen vorgenommen. Man kann mit relativ geringem
Aufwand eine vernünftige Altersversorgung für die Mitarbeiter
aufbauen und diese damit langfristig an das Unternehmen binden.
Das Vermögen der Unterstützungskasse
gilt nicht als Betriebsvermögen des Trägerunternehmens. Es
entsteht demzufolge für das Unternehmen keine Aktivierungs- oder
Passivierungspflicht, es muss aber im Anhang zur Bilanz darauf
hingewiesen werden, dass eine mittelbare Pensionsverpflichtung
besteht.
Für den Arbeitnehmer werden die
Finanzierungsaufwendungen nicht besteuert. Da der Rechtsanspruch
auf eine Leistung fehlt, stellen die Zuwendungen des Arbeitgebers
an die Kasse keinen dem Arbeitnehmer zuzurechnenden Arbeitslohn
dar. Dafür unterliegen in der Leistungsphase die Rentenzahlungen
unter Beachtung des Versorgungsfreibetrages (40% der Rente,
maximal 3.072 EUR) der vollen Lohnbesteuerung (nachgelagerte
Besteuerung).
Schließt eine Unterstützungskasse
zur Erfüllung der zugesagten Leistungen Rückdeckungsversicherungen
ab, spricht man von einer rückgedeckten Unterstützungskasse. Die
Unterstützungskasse zahlt Beiträge an eine Lebensversicherung
oder Pensionskasse, welche im Gegenzug für die Leistungen
aufkommt. Der Arbeitnehmer erhält die Leistungen von der
Lebensversicherung oder Pensionskasse über die Unterstützungskasse.
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