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PKV-Zuatz
Die private Zusatzversicherung
als Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes.
Die private Zusatzversicherung ergänzt den gesetzlichen
Schutz, d.h. Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse,
werden aber zusätzlich Kunde einer privaten Versicherung.
Eine Zusatzversicherung kann und sollte daher grundsätzlich
jeder abschließen, der gesetzlich versichert ist.
Bei der Versicherung haben Sie in der Zusatzversicherung die
Wahl zwischen verschiedenen Produktlinien.
Der Basistarif ergänzt den gesetzlichen Schutz in wichtigen
Bereichen (wie z.B. Heilbehandlungskosten während Auslandsreisen)
und bietet die Möglichkeit, Lücken zu schließen,
die die vielen Kostendämpfungsgesetze in den Leistungskatalog
der gesetzlichen Kassen gerissen haben (z.B. bei der Erstattung
von Zahnersatz oder von Brillengestellen). Dabei geht die Leistungszusage
oft deutlich über den GKV-Umfang hinaus. Der Aufbautarif
erweitert darüber hinaus den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung
auch im Krankenhaus auf hohem Niveau (Chefarzt-Behandlung und
Ein- oder Zweibettzimmer).
Krankentagegeld
3. Krankentagegeldversicherung
Die Frage "Bin ich
ausreichend versorgt, wenn ich durch einen Unfall länger
arbeitsunfähig werde?"
Zu einem hochwertigen Krankenversicherungsschutz gehört
eine ausreichende Verdienstausfallversicherung. Als Freiberufler,
Selbständiger und Arbeitnehmer ist es wichtig, daß
Sie im Fall der Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert
sind.
Die Krankentagegeldtarife sind
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dynamisiert,
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zielgruppenspezifisch,
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bedarfsgerecht.
Dynamisiert bedeutet:
Einige Tarife enthalten eine individuelle Leistungsanpassungsklausel
(entsprechend der Entwicklung des individuellen Nettoeinkommens)
und eine allgemeine (entsprechend der Veränderung der
Bemessungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung).
Diese Leistungsanpassungen erfolgen ohne erneute Wartezeit
und ohne erneute Risikoprüfung.
Zielgruppenspezifisch bedeutet: Für Selbständige,
Freiberufler, Ärzte und Arbeitnehmer gibt es eigene Tarife,
die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Bedarfsgerecht bedeutet: Die Krankentagegeldtarife bieten
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je nach
Tarif unterschiedliche Karenzzeiten,
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je nach
Tarif eine Verkürzung der Karenzzeit bei stationärer
Heilbehandlung,
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je nach
Tarif auch Leistung bei Aufenthalt im Ausland und
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je nach
Tarif Leistung auch bei Schwangerschaft.
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