Krankenzusatzversicherung      

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Informationen zur Privaten Krankenzusatzversicherung

 

Bei der privaten Krankenzusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit individuell zu entscheiden, welchen Grad der Absicherung Sie benötigen  

PKV-Zuatz

Die private Zusatzversicherung als Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes. 

Die private Zusatzversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz, d.h. Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, werden aber zusätzlich Kunde einer  privaten Versicherung. Eine Zusatzversicherung kann und sollte daher grundsätzlich jeder abschließen, der gesetzlich versichert ist.


Bei der Versicherung haben Sie in der Zusatzversicherung die Wahl zwischen verschiedenen Produktlinien.

Der Basistarif ergänzt den gesetzlichen Schutz in wichtigen Bereichen (wie z.B. Heilbehandlungskosten während Auslandsreisen) und bietet die Möglichkeit, Lücken zu schließen, die die vielen Kostendämpfungsgesetze in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gerissen haben (z.B. bei der Erstattung von Zahnersatz oder von Brillengestellen). Dabei geht die Leistungszusage oft deutlich über den GKV-Umfang hinaus. Der Aufbautarif erweitert darüber hinaus den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung auch im Krankenhaus auf hohem Niveau (Chefarzt-Behandlung und Ein- oder Zweibettzimmer).

 

 Krankentagegeld

3. Krankentagegeldversicherung 

Die Frage "Bin ich ausreichend versorgt, wenn ich durch einen Unfall länger arbeitsunfähig werde?" 

Zu einem hochwertigen Krankenversicherungsschutz gehört eine ausreichende Verdienstausfallversicherung. Als Freiberufler, Selbständiger und Arbeitnehmer ist es wichtig, daß Sie im Fall der Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert sind.

Die Krankentagegeldtarife sind

  • dynamisiert,

  • zielgruppenspezifisch,

  • bedarfsgerecht.

Dynamisiert bedeutet: Einige Tarife enthalten eine individuelle Leistungsanpassungsklausel (entsprechend der Entwicklung des individuellen Nettoeinkommens) und eine allgemeine (entsprechend der Veränderung der Bemessungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung). Diese Leistungsanpassungen erfolgen ohne erneute Wartezeit und ohne erneute Risikoprüfung.

Zielgruppenspezifisch bedeutet: Für Selbständige, Freiberufler, Ärzte und Arbeitnehmer gibt es eigene Tarife, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Bedarfsgerecht bedeutet: Die Krankentagegeldtarife bieten

  • je nach Tarif unterschiedliche Karenzzeiten,

  • je nach Tarif eine Verkürzung der Karenzzeit bei stationärer Heilbehandlung,

  • je nach Tarif auch Leistung bei Aufenthalt im Ausland und

  • je nach Tarif Leistung auch bei Schwangerschaft. 

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 Vermögensberatung Starnberg


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