DWS Flex Pension           

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DWS Flex Pension

Die Anlagestrategie des DWS Flex Pension basiert auf einer innovativen, regelbasierten Methode, bei der dynamisch zwischen DWS Aktienfonds einerseits und DWS Renten- und Geldmarktfonds andererseits umgeschichtet wird. Dabei wird dem Kunden eine "Höchststandsgarantie" zum Laufzeitende gewährt.

 

 

DWS Flex Pension Fonds

Die einzelnen ausgewählten Fonds können auf eine lange Erfolgsbilanz und hohe Bewertungen durch die wichtigsten Rating-Agenturen zurückblicken. Bei Auflegung bietet der Fonds ein hohes Engagement an den Aktienmärkten.

 

Die Aktienfonds-Komponente setzt sich derzeit aus den folgenden sechs ausgezeichneten DWS Aktienfonds zusammen:
DWS Vermögensbildungsfonds I, DWS Akkumula, DWS Intervest, DWS Top 50 Europa, DWS Top 50 Welt, DWS Select-Invest

Von den DWS Renten- bzw. Geldmarktfonds können beispielsweise folgende DWS-Fonds ausgewählt werden:
DWS Vermögensbildungsfonds R, DWS Inter-Renta, DWS Eurorenta, DWS Geldmarkt Plus und andere

 Anlagepolitik DWS Flex Pension

Ziel der Anlagepolitik des DWS Flex Pension  ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung für den Fall, dass die Kurse vornehmlich an den internationalen Aktien- und Rentenmärkten steigen. 

Der Teilfonds wird vorwiegend in fest- bzw. variabel verzinslichen Wertpapieren, Wandelanleihen und Genussscheinen investieren. In Übereinstimmung mit den Anlagegrenzen darf der Teilfonds derivative Techniken einsetzen, wie zum Beispiel mit einem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen ausgehandelte Index-Swaps, um die Wertentwicklung des Teilfonds an einen von der Deutschen Bank entwickelten bzw. berechneten Index zu koppeln („FlexPension-Index 2019“ / „Index 2019“). 

In diesem Rahmen werden der Teilfonds und der jeweilige Kontrahent wirtschaftlich betrachtet den teilweisen bzw. vollständigen Austausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge von fest- bzw. variabel verzinslichen Wertpapieren, Wandelanleihen und/oder Genussscheinen gegen die Erträge des Index vereinbaren. Die Entwicklung der Aktienmärkte wird über den Index widergespiegelt.  

DWS Flex Pension

Der zugrundeliegende DWS FlexPension-Index folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie, bei der laufend marktabhängig zwischen Aktienpublikumsfonds- und Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direktanlagen in Renten-/Geldmarktpapiere umgeschichtet wird. So wird versucht, einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich eine möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen in den Aktienpublikumsfonds zu erreichen.

Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation an steigenden Märkten zu erlauben, und dennoch gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall sinkender Märkte zu begrenzen. Die Absicherung des Indexmindestwertes bei paralleler Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird durch Umschichtungen zwischen Aktienpublikumsfonds- und Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direktanlagen in Renten-/Geldmarktpapiere je nach Marktlage vorgenommen. 

Bei steigenden Kursen steigt im Allgemeinen auch der Anteil der Aktienpublikumsfonds im Index. Im Gegenzug wird der Anteil der Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direktanlagen in Renten-/Geldmarktpapiere reduziert. 

In Zeiten fallender Märkte wird demgegenüber der Anteil der Aktienpublikumsfonds reduziert und der Anteil der Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direktanlagen in Renten-/ Geldmarktpapiere erhöht.

Der Teilfonds verfügt über einen regelmäßigen Performance- („Lock-In“) Schwellen-Mechanismus des höchsten an einem Stichtag festgestellten Netto-Inventarwerts des Teilfonds. 

Risiken DWS Flex Pension

Der Ertrag des Teilfonds ist an den Index gekoppelt und unterliegt damit dem Risiko der Wertentwicklung der im Index enthaltenen Aktienpublikumsfonds und Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direktanlagen in Renten-/Geldmarktpapiere, der Volatilität der Indexentwicklung sowie der Entwicklung des Marktzinsniveaus.

Hohe Volatilität der Aktienmärkte kann die Flexibilität der beschriebenen  Anlagestrategie dauerhaft beeinträchtigen und die Anteilwertentwicklung negativ beeinflussen. Vor allem nach einer länger anhaltenden, sehr schwankungsintensiven Marktphase kann der Fonds über den Index an künftigen Aktienmarktsteigerungen unter Umständen nur noch unterproportional oder im Extremfall überhaupt nicht mehr partizipieren. 

Im letzten Fall ist der Fonds über den Index dann zu 100% in die Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direktanlagen in Renten-/Geldmarktpapiere investiert, deren Wert in der Regel dem Wert des laufzeitkongruent abgezinsten  jeweiligen Garantiebetrags entsprechen wird.

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen  Vermögenswerten angelegt werden.

Garantie DWS Flex Pension

Die DWS Investment S.A. verpflichtet sich den Anlegern des Teilfonds den garantierten Netto-Inventarwert am Laufzeitende zu zahlen.

Die DWS Investment S.A. garantiert, dass der Anteilwert des Teilfonds zuzüglich etwaiger Ausschüttungen („Garantiewert“) am Laufzeitende nicht unter dem jemals an einem Stichtag erreichten höchsten Netto-Inventarwert liegt. Sollte der Garantiewert zum Laufzeitende nicht erreicht werden, wird die DWS Investment S.A. den Differenzbetrag am Laufzeitende aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen einzahlen.

Der Garantiewert wird monatlich adjustiert :

Der jeweilige monatliche Netto-Inventarwert, der zur Garantiewertermittlung dient, wird am jeweils ersten Handelstag eines jeden Monats, an dem Geschäftsbanken in Frankfurt am Main geöffnet sind („Stichtag“) ermittelt. Darüber hinaus findet in jedem Jahr jeweils am sechsten Handelstag vor Monatsultimo des Monats Dezember eine zusätzliche Ermittlung des Garantieniveaus („Stichtag“) statt.

Dabei entspricht der neue Garantiewert dem am Stichtag ermittelten höchsten monatlichen Netto- Inventarwert, soweit dieser über dem vorherigen Garantiewert liegt. Dadurch wird die Höhe der zum Laufzeitende des Teilfonds gegebenen Garantie in Übereinstimmung mit Kapitel 20 im Verkaufsprospekt

Besonderer Teil dieses Teilfonds auf den jeweils höchsten der an diesen Stichtagen festgestellten Netto-Inventarwerte kontinuierlich nach oben nachgezogen. Mit dem jeweils zusätzlichen Erreichen einer weiteren „Lock-In“- Schwelle können so nacheinander verschiedene Garantieniveaus erreicht werden, an denen alle Anteilinhaber partizipieren, so dass die Gleichbehandlung aller Anteilinhaber gewährleistet ist und der Anteilinhaber an dem höchsten erreichten Garantieniveau am Laufzeitende partizipiert.

Sollte der Netto-Inventarwert immer unter oder bei 100,– Euro liegen, und wird damit keine „Lock- In“-Schwelle erreicht, die eine Adjustierung erforderlich macht, so sind 100,– Euro zum Laufzeitende garantiert.

Es ist nicht Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds, die zuletzt erreichte Performance-(„Lock-In“) Schwelle während der Laufzeit des Teilfonds einzuhalten. Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Wertsicherung sich nur auf den Garantiezeitpunkt am Laufzeitende bezieht. 

Konzeptbedingt kann der Netto-Inventarwert sich deshalb bis zum Laufzeitende unter dem jeweils erreichten Garantiewert befinden.

Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds negativ beeinflussen, ermäßigt sich die Garantie um den Betrag, den diese Differenz einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter Wiederanlage pro Anteil ausmacht.

Einzelheiten zu der Garantie können bei der Gesellschaft, bei der Fondsmanagement- und Administrationsgesellschaft, bei der Depotbank sowie bei den Zahlstellen erfragt werden. Die Garantiezeitpunkte, Performance-(„Lock-In“) Schwellen und aktuellen Garantieniveaus werden in den Rechenschaftsberichten veröffentlicht und können bei der Administrationsgesellschaft abgefragt werden.

Details DWS Flex Pension

A. Die Teilfondswährung ist der Euro.

B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 4%. Er ist zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.  

C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis entspricht am Laufzeitende dem jeweiligen garantierten Betrag, sollte der Netto-Inventarwert pro Anteil unter dem garantierten Betrag liegen.

D. Gesellschaftsanteile des jeweiligen Teilfonds werden am ersten Handelstag eines jeden Monats sowie am sechsten Handelstag vor Monatsultimo Dezember, an dem Geschäftsbanken in Frankfurt am Main geöffnet sind, zu dem an diesem Tag berechneten Netto-Inventarwert ausgegeben. 

Gesellschaftsanteile des jeweiligen Teilfonds werden am ersten Handelstag eines jeden Monats sowie am sechsten Handelstag vor Monatsultimo eines jeden Monats, an dem Geschäftsbanken in Frankfurt am Main geöffnet sind, zu dem an diesem Tag berechneten Netto-Inventarwert zurückgenommen.

Der Rücknahmepreis wird an diesem Rücknahmetag drei Bankarbeitstage nach dem entsprechenden Bewertungstag gezahlt.  

23. Kosten des DWS Flex Pension

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von 1,1% p.a. auf das Netto-Fondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwerts.

Aus dieser Vergütung werden insbesondere Administration, Fondsmanagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.

Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden:

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;  

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

– es werden Indexkosten (wie z.B. laufende Kosten, Absicherungskosten und Geld-Brief-Kosten) berechnet. Diese Indexkosten dürfen einen Gesamtwert von 0,6% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwertes nicht überschreiten. In Folge dieser Kosten wird der Indexstand dementsprechend verringert.

Die Entnahme dieser Kosten verringert die Wertentwicklung des Index und damit den Netto- Inventarwert pro Teilfondsanteil ;

– außerordentliche Kosten (z.B. Prozesskosten),

die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen.

DWS Flex Pension

© 2002-2005 www.yanyoo.de Es gelten unsere AGB.

Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.

 Vermögensberatung Starnberg


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