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Obliegenheiten
Private Krankenversicherung
Neben den
Gesetzesvorschriften stellt der Versicherungsvertrag
eine wesentliche Rechtsgrundlage
des Versicherungsverhältnisses dar.
Im Versicherungsvertrag sind
die Rechte und Pflichten des Versicherers und
des Versicherten geregelt.
Zu den Pflichten des
Versicherungsnehmers gehört
die Einhaltung sogenannter "Obliegenheiten".
Obliegenheiten sind nicht
einklagbare Pflichten, die erfüllt werden müssen,
um Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag aufrecht
zu erhalten.
Zu den Obliegenheiten
zählen:
vorvertragliche
Anzeigepflicht,
Auskunftspflicht
zum Versicherungsfall,
Untersuchungspflicht durch den Arzt des
Versicherers,
Anzeigepflicht
(z.B. bei Berufswechsel),
Meldepflicht
(z.B. Krankenhausaufenthalte innerhalb
von 10 Tagen) und
Anzeige einer
weiteren Krankheitskostenversicherung.
Die Verletzung von Obliegenheiten
kann zur Leistungsfreiheit und
zur Kündigung des Vertrages
bzw. zum Rücktritt vom Vertragsverhältnis (nur
innerhalb der ersten drei Jahre
möglich) durch den Versicherer führen
("Kündigung der PKV").
Obliegenheiten Private
Krankenversicherung
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