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Pflegebedürftigkeit
Private Krankenversicherung
Definition Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig
sind Personen, die wegen einer
körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit
oder Behinderung für die gewöhnlichen
und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen
im Ablauf des täglichen Lebens
voraussichtlich für mindestens sechs
Monate in besonderem Maße der
Hilfe bedürfen.
Pflegebedürftigkeit Private
Krankenversicherung
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