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Pflegepflichtversicherung
Leistungen Private Krankenversicherung
Leistungen
Der
Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich
auf Pflege in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Leistungen aus der
Pflegeversicherung richten sich nach der
Schwere der Pflegebedürftigkeit. Dabei werden
folgende drei Pflegestufen unterschieden:
erheblich
Pflegebedürftige (Pflegestufe
I),
Schwerpflegebedürftige (Pflegestufe II),
Schwerstpflegebedürftige (Pflegestufe
III).
Die
Pflegebedürftigkeit stellt die Pflegekasse in
einem förmlichen Bescheid fest. Dieser
beruht vor allem auf einem Gutachten, das
die Pflegekasse beim Medizinischen Dienst
der Krankenversicherung einholt.
Für die PKV-Unternehmen führt der
bundesweit tätige medizinische Dienst
Medicproof die Untersuchungen zur
Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch.
Die
Pflegepflichtversicherung erbringt Leistungen für
häusliche, teilstationäre und stationäre
Pflege nach gesetzlich festgelegten Pflegesätzen
für die einzelnen Pflegestufen.
Die Leistungen
werden als Dienst-, Sach- und Geldleistungen
sowie als Kostenerstattung erbracht.
Dabei stellt die Pflegeversicherung eine
Grundsicherung in Form von
unterstützenden Hilfeleistungen dar,
die jedoch Eigenleistungen der Versicherten
nicht entbehrlich machen.
Das liegt darin
begründet, daß die finanzielle Hilfe
durch die Pflegeversicherung und
der tatsächliche finanzielle Bedarf nicht
übereinstimmen. Für die stationäre Pflege
beispielsweise erhält der Versicherte maximal
1.432 Euro, in Härtefällen bis zu
1.688 Euro im Monat. Ein Platz im Heim kostet
in Westdeutschland jedoch durchschnittlich 2.760
Euro. Der Versicherte muß also
eine erhebliche Differenz selber tragen.
Aus diesem Grund stellt eine private Zusatzversicherung
eine sinnvolle Ergänzung sowohl
zur sozialen als auch zur privaten
Pflegeversicherung dar ( "Pflegezusatzversicherung").
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Leistungen Private
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