Pflegepflichtversicherung

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Pflegepflichtversicherung Leistungen PKV

Pflegepflichtversicherung Leistungen Private Krankenversicherung

Leistungen

Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf Pflege in der Bundesrepublik Deutschland. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Dabei werden folgende drei Pflegestufen unterschieden:

 erheblich Pflegebedürftige (Pflegestufe I),

 Schwerpflegebedürftige (Pflegestufe II),

 Schwerstpflegebedürftige (Pflegestufe III).

Die Pflegebedürftigkeit stellt die Pflegekasse in einem förmlichen Bescheid fest. Dieser beruht vor allem auf einem Gutachten, das die Pflegekasse beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung einholt. Für die PKV-Unternehmen führt der bundesweit tätige medizinische Dienst Medicproof die Untersuchungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch.

Die Pflegepflichtversicherung erbringt Leistungen für häusliche, teilstationäre und stationäre Pflege nach gesetzlich festgelegten Pflegesätzen für die einzelnen Pflegestufen.

Die Leistungen werden als Dienst-, Sach- und Geldleistungen sowie als  Kostenerstattung erbracht. Dabei stellt die Pflegeversicherung eine Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die jedoch Eigenleistungen der Versicherten nicht entbehrlich machen.

Das liegt darin begründet, daß die finanzielle Hilfe durch die Pflegeversicherung und der tatsächliche finanzielle Bedarf nicht übereinstimmen. Für die stationäre Pflege beispielsweise erhält der Versicherte maximal 1.432 Euro, in Härtefällen bis zu 1.688 Euro im Monat. Ein Platz im Heim kostet in Westdeutschland jedoch durchschnittlich 2.760 Euro. Der Versicherte muß also eine erhebliche Differenz selber tragen. Aus diesem Grund stellt eine private Zusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung sowohl zur sozialen als auch zur privaten Pflegeversicherung dar ( "Pflegezusatzversicherung"). 

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