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Pflegepflichtversicherung
Private Krankenversicherung
Als neuer,
eigenständiger Zweig im System
der sozialen Sicherung wurde am 1.
Januar 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung mit
einer grundsätzlich für jedermann geltenden
Versicherungspflicht eingeführt.
Sie hat die Aufgabe, finanzielle Hilfe
gegenüber Pflegebedürftigen zu leisten, die
wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf
Unterstützung angewiesen sind.
Die gesetzliche Pflegeversicherung beruht
auf zwei getrennten Säulen:
der sozialen Pflegepflichtversicherung
(SPV) unter dem Dach der GKV
und der privaten Pflegepflichtversicherung
(PPV) in der PKV.
Für die
Versicherungspflicht gilt der Grundsatz:
"Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung".
Das bedeutet:
Mitglieder der GKV
werden den Pflegekassen der GKV
zugewiesen, privat Krankenversicherte müssen
sich bei einem privaten Krankenversicherer
pflegeversichern.
Im Versicherungsfall
erhält der Pflegebedürftige aus
der Pflegeversicherung Ersatz von
Aufwendungen für Pflege, ein Pflegegeld oder
andere tarifliche Leistungen im vertraglichen
Umfang.
Pflegepflichtversicherung Private
Krankenversicherung
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