|
Private
Zahnersatzabsicherung Private Krankenversicherung
Ab dem 1. 1.2005
müssen GKV-Versicherte Zahnersatzleistungen
auf eigene Kosten bei der
gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung absichern.
Damit haben Pflichtversicherte
erstmalig die Chance, sich in
einem wichtigen Leistungsbereich ausschließlich
privat zu versichern und werden
bei Zahnersatz wie ein Privatpatient behandelt.
Entscheidet sich ein
GKV-Versicherter für die
private Absicherung des Zahnersatzes, so
sind er und seine mitversicherten Familienangehörigen für
diesen Leistungsbereich dauerhaft
privat versichert. Gleichzeitig entfällt
der dafür erhobene Beitrag bei
der GKV.
Private Zahnersatzabsicherung Private
Krankenversicherung
|