Standardtarif

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Standardtarif PKV

Standardtarif Private Krankenversicherung

Dieser brancheneinheitliche Tarif steht jedem Privatversicherten offen, der das 65. Lebensjahr vollendet hat und eine Vorversicherungszeit von mindestens zehn Jahren in einem Tarif, der nach den Bestimmungen des SGB V arbeitgeberzuschußpflichtig ist, vorweisen kann.

Seit Anfang 2000 haben darüber hinaus auch diejenigen Versicherten die Möglichkeit, in den Standardtarif zu wechseln, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, deren jährliches Gesamteinkommen nicht über der JAE liegt und die über eine Vorversicherungszeit in der Vollversicherung von mindestens zehn Jahren verfügen.

Die Leistungen des Standardtarifs sind mit den Leistungen der GKV vergleichbar. Die Prämie für den Standardtarif darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV (im Jahr 2004: 498,72 Euro) nicht überschreiten.

Tatsächlich ist die Prämie im Standardtarif in der Regel viel niedriger als der GKV-Höchstbeitrag, weil die für den Versicherten gebildete Alterungsrückstellung prämiensenkend berücksichtigt wird.

Der Standardtarif ist eine Garantiezusage für Ausnahmefälle. Sie garantiert dem einzelnen Versicherten, daß er – wenn er dies wünscht – seinen hochwertigen privaten Vollversicherungsschutz auf einen Versicherungsschutz auf GKV-Niveau und zu GKV-Preisen umstellen kann.

Standardtarif Private Krankenversicherung

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