|
Standardtarif
Private Krankenversicherung
Dieser
brancheneinheitliche Tarif steht jedem
Privatversicherten offen, der das 65.
Lebensjahr vollendet hat und eine Vorversicherungszeit von
mindestens zehn Jahren in einem
Tarif, der nach den Bestimmungen des
SGB V arbeitgeberzuschußpflichtig ist,
vorweisen kann.
Seit Anfang 2000 haben
darüber hinaus auch diejenigen
Versicherten die Möglichkeit, in
den Standardtarif zu wechseln, die das
55. Lebensjahr vollendet haben, deren jährliches
Gesamteinkommen nicht über der
JAE liegt und die über eine Vorversicherungszeit in
der Vollversicherung von mindestens
zehn Jahren verfügen.
Die Leistungen des Standardtarifs
sind mit den Leistungen der GKV
vergleichbar. Die Prämie für
den Standardtarif darf den durchschnittlichen
Höchstbeitrag der GKV (im Jahr
2004: 498,72 Euro) nicht überschreiten.
Tatsächlich ist die
Prämie im Standardtarif in der Regel viel niedriger als der
GKV-Höchstbeitrag, weil die für den Versicherten
gebildete Alterungsrückstellung prämiensenkend
berücksichtigt wird.
Der Standardtarif
ist eine Garantiezusage für
Ausnahmefälle. Sie garantiert dem einzelnen
Versicherten, daß er – wenn er dies
wünscht – seinen hochwertigen privaten Vollversicherungsschutz
auf einen Versicherungsschutz
auf GKV-Niveau und zu
GKV-Preisen umstellen kann.
Standardtarif Private
Krankenversicherung
|