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Möchte ein Kunde seine Krankenversicherungsprämie reduzieren, sollte zuerst geprüft werden, ob für ihn eine Umstellung seines Versicherungsschutzes auf eine Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt in Betracht kommt. Grundsätzlich ist auch ein Wechsel des Tarifs möglich. Nach § 178f VVG besteht die Möglichkeit, in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und Anwartschaften zu wechseln. 

Sind die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluß oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Der Versicherungsnehmer kann dies abwenden, indem er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluß vereinbart. 

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