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Tarifumstellung
Private Krankenversicherung
Möchte ein Kunde
seine Krankenversicherungsprämie reduzieren,
sollte zuerst geprüft werden,
ob für ihn eine Umstellung seines
Versicherungsschutzes auf eine Tarifstufe mit
höherem Selbstbehalt in Betracht kommt.
Grundsätzlich ist auch ein Wechsel
des Tarifs möglich. Nach § 178f VVG
besteht die Möglichkeit, in andere Tarife
mit gleichartigem Versicherungsschutz unter
Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen
Rechte und Anwartschaften zu
wechseln.
Sind die Leistungen in
dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln
will, höher oder umfassender als
in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer
für die Mehrleistung einen Leistungsausschluß oder
einen angemessenen Risikozuschlag
und insoweit auch eine
Wartezeit verlangen. Der Versicherungsnehmer kann
dies abwenden, indem er
hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluß vereinbart.
Tarifumstellung
Private
Krankenversicherung
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