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Überschuss
Private Krankenversicherung
Der Überschuß,
oder auch Rohergebnis nach
Steuern genannt, spiegelt den wirtschaftlichen Gesamterfolg
eines Krankenversicherungsunternehmens wider.
Der Überschuß setzt sich zusammen aus dem Versicherungsgeschäftlichen
Ergebnis und dem
Überzinsergebnis abzüglich Steuern.
Der erwirtschaftete Überschuß
kommt größtenteils den
Versicherten zugute, laut § 12
a VAG zu mindestens 80 Prozent. Ein großer
Teil davon fließt direkt (§ 12 a (2) VAG)
und indirekt über die erfolgsunabhängige Rückstellung
für Beitragsrückerstattung (R.f.B.)
(§ 12 a (3) VAG) in die Alterungsrückstellungen.
Der andere Teil wird in
der erfolgsabhängigen R.f.B. „zwischengeparkt” und
kann dort bis zu drei Jahre verbleiben.
Danach wird er ebenfalls für die
Versicherten verwendet: Entweder wird
der Betrag in Form einer Beitragsrückerstattung an
die Versicherten zurückgegeben oder
er wird in die Alterungsrückstellungen weitergeleitet,
um damit zukünftige
Beitragserhöhungen zu verringern (sogenannte
Einmalbeiträge).
Über die Verwendung
des übrigen Teils des
Rohergebnisses nach Steuern, den sogenannten Jahresüberschuß,
entscheiden die Eigentümer.
Bei einer Kapitalgesellschaft wird
vom Jahresüberschuß nur ein kleiner
Teil als Dividende ausgeschüttet, der
größte Teil des Jahresüberschusses hingegen
verbleibt im Unternehmen in Form
von Eigenkapital, das als Sicherheitspolster auch
den Versicherten dient.
Überschuss Private
Krankenversicherung
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