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Überschuss PKV

Überschuss Private Krankenversicherung

Der Überschuß, oder auch Rohergebnis nach Steuern genannt, spiegelt den wirtschaftlichen Gesamterfolg eines Krankenversicherungsunternehmens wider. Der Überschuß setzt sich zusammen aus dem Versicherungsgeschäftlichen Ergebnis und dem Überzinsergebnis abzüglich Steuern.

Der erwirtschaftete Überschuß kommt größtenteils den Versicherten zugute, laut § 12 a VAG zu mindestens 80 Prozent. Ein großer Teil davon fließt direkt (§ 12 a (2) VAG) und indirekt über die erfolgsunabhängige Rückstellung für Beitragsrückerstattung (R.f.B.) (§ 12 a (3) VAG) in die Alterungsrückstellungen.

Der andere Teil wird in der erfolgsabhängigen R.f.B. „zwischengeparkt” und kann dort bis zu drei Jahre verbleiben. Danach wird er ebenfalls für die Versicherten verwendet: Entweder wird der Betrag in Form einer Beitragsrückerstattung an die Versicherten zurückgegeben oder er wird in die Alterungsrückstellungen weitergeleitet, um damit zukünftige Beitragserhöhungen zu verringern (sogenannte Einmalbeiträge).

Über die Verwendung des übrigen Teils des Rohergebnisses nach Steuern, den sogenannten Jahresüberschuß, entscheiden die Eigentümer. Bei einer Kapitalgesellschaft wird vom Jahresüberschuß nur ein kleiner Teil als Dividende ausgeschüttet, der größte Teil des Jahresüberschusses hingegen verbleibt im Unternehmen in Form von Eigenkapital, das als Sicherheitspolster auch den Versicherten dient. 

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