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Urlaub Ausland PKV

Urlaub Ausland Private Krankenversicherung

Bei privaten Reisen ins Ausland sollte man sich vor Reiseantritt über seinen Krankenversicherungsschutz informieren.

Schutz für gesetzlich Versicherte Personen, die den gesetzlichen Krankenkassen angehören, sind bei Auslandsaufenthalten über ihre Krankenkasse nur dann geschützt, wenn sie sich mit dem Auslandskrankenschein in einem Land behandeln lassen, das dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört oder mit dem ein Sozialversicherungsabkommen getroffen wurde.

Reisen Versicherte in die Länder der Europäischen Union, ist durch EU-Recht festgelegt, daß sie die Leistungen der GKV in diesen Staaten in Anspruch nehmen können. Die Vereinbarungen mit den EU-Staaten gelten aufgrund des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auch für Norwegen, Island und Liechtenstein.

Gleiches gilt für eine Reihe von Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, wird das geltende Recht jedoch nicht immer umgesetzt. So wird nicht von jedem Arzt oder Krankenhaus die Vorlage eines Auslandskrankenscheins akzeptiert. Auch in Staaten, mit denen ein Abkommen besteht, werden Patienten oft nur unter Vorauskasse behandelt.

Nicht geschützt sind Urlauber in Ländern, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören und mit denen auch kein Sozialversicherungsabkommen mit Leistungsaushilfe in der GKV getroffen wurde, wie z.B. Israel, afrikanische Staaten, Asien, Australien, Japan, USA und übrige amerikanische Staaten. In diesen Ländern werden gesetzlich krankenversicherte Personen nur privat behandelt. Sie müssen die Honorarrechnungen der Ärzte und die Kosten der Krankenhausbehandlung vollständig selbst bezahlen, denn Rechnungen ausländischer Ärzte oder Krankenhäuser werden von der GKV nicht mehr erstattet.

Einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland zahlt die GKV ebensowenig.

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