|
Urlaub
Ausland Private Krankenversicherung
Bei privaten Reisen
ins Ausland sollte man sich
vor Reiseantritt über seinen Krankenversicherungsschutz informieren.
Schutz für gesetzlich
Versicherte Personen, die den
gesetzlichen Krankenkassen angehören,
sind bei Auslandsaufenthalten über
ihre Krankenkasse nur dann
geschützt, wenn sie sich mit dem Auslandskrankenschein
in einem Land behandeln lassen,
das dem Europäischen Wirtschaftsraum
angehört oder mit dem ein
Sozialversicherungsabkommen getroffen wurde.
Reisen Versicherte in
die Länder der Europäischen Union,
ist durch EU-Recht festgelegt, daß
sie die Leistungen der GKV in diesen
Staaten in Anspruch nehmen können. Die
Vereinbarungen mit den EU-Staaten gelten
aufgrund des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum auch für
Norwegen, Island und Liechtenstein.
Gleiches gilt für
eine Reihe von Staaten, mit
denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen
hat.
Wie die bisherigen
Erfahrungen zeigen, wird das
geltende Recht jedoch nicht immer umgesetzt.
So wird nicht von jedem Arzt
oder Krankenhaus die Vorlage eines Auslandskrankenscheins
akzeptiert. Auch in Staaten,
mit denen ein Abkommen besteht, werden
Patienten oft nur unter Vorauskasse behandelt.
Nicht geschützt sind Urlauber
in Ländern, die nicht zum
Europäischen Wirtschaftsraum gehören
und mit denen auch kein Sozialversicherungsabkommen
mit Leistungsaushilfe in der
GKV getroffen wurde, wie z.B.
Israel, afrikanische Staaten, Asien,
Australien, Japan, USA und übrige amerikanische
Staaten. In diesen Ländern werden
gesetzlich krankenversicherte Personen nur
privat behandelt. Sie müssen die Honorarrechnungen
der Ärzte und die Kosten der
Krankenhausbehandlung vollständig selbst
bezahlen, denn Rechnungen ausländischer
Ärzte oder Krankenhäuser werden
von der GKV nicht mehr erstattet.
Einen medizinisch
notwendigen Rücktransport aus
dem Ausland zahlt die GKV ebensowenig.
Urlaub Ausland Private
Krankenversicherung
|