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Wechselmöglichkeiten
Gesetzliche Krankenversicherung
Grundsätzlich ist ein
Wechsel von der PKV zurück
in die GKV ausgeschlossen. Unter folgenden
Voraussetzungen kann der privat Krankenversicherte
aber dennoch in die GKV
zurückkehren:
bei
Arbeitslosigkeit zum Ende des Monats,
in dem er einen Nachweis über die
Arbeitslosigkeit erbracht hat,
wenn das
regelmäßige Einkommen von Arbeitnehmern
unter die JAE sinkt,
wenn
Selbständige in ein Arbeitsverhältnis mit
regelmäßigem Einkommen unter
der JAE wechseln,
nach Ablauf des
Studiums und
während einer
Umschulung.
Aufgrund der
vielschichtigen Probleme und
der finanziellen Situation der GKV sind
allerdings kaum Situationen vorstellbar, in
denen eine Rückkehr in die GKV erstrebenswert sein
könnte. Für viele Kassenmitglieder, die
sich zu spät für einen Wechsel
in die PKV entschlossen haben, stellt
sich das Problem heute umgekehrt dar:
Sie können wegen der inzwischen eingetretenen gesundheitlichen
Erschwernisse nicht mehr aus
der GKV austreten und sich
privat krankenversichern, obwohl sie
wegen der hochwertigen Versicherungsleistungen gerne
in die PKV wechseln würden.
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Gesetzliche Krankenversicherung
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