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Arbeitsunfähigkeit
Eine Arbeitsunfähigkeit
liegt vor, wenn eine versicherte
Person ihre berufliche Tätigkeit nach
medizinischem Befund vorübergehend in
keiner Weise ausüben kann, sie
auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit
nachgeht.
Bei Arbeitsunfähigkeit
zahlt die GKV nach Ablauf der
Lohn- und Gehaltszahlungen des
Arbeitnehmers ein "Krankengeld".
Zusätzlich besteht
die Möglichkeit, eine "Krankentagegeldversicherung"
abzuschließen, um etwaige
Versorgungslücken zu
schließen.
Arbeitsunfähigkeit
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