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Aussetzung
Private Krankenversicherung
Bei einer Aussetzung
ruht der Versicherungsvertrag für
einen vorher festgelegten Zeitraum.
Der Versicherte ist während dieser
Zeit von der Beitragszahlung befreit, verzichtet
jedoch auch auf tarifliche Leistungen
seiner PKV.
Voraussetzung für die
Aussetzung des Versicherungsvertrages ist,
daß der Versicherungsbeginn mehr
als acht Monate zurückliegt.
Die Aussetzung
kann nur in die Zukunft
gerichtet sein und nicht rückwirkend vereinbart
werden. Eine Aussetzung des
Versicherungsvertrages kann in
folgenden Fällen erfolgen:
Bei finanzieller
Notlage (zeitlich begrenzt auf
maximal sechs Monate).
Bei Ableistung
des Wehr- oder Ersatzdienstes, sofern
keine AW in Anspruch genommen
wurde (zeitlich begrenzt auf maximal
24 Monate).
Aussetzung Private
Krankenversicherung
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