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Aussetzung Private Krankenversicherung PKV

Aussetzung Private Krankenversicherung

Bei einer Aussetzung ruht der Versicherungsvertrag für einen vorher festgelegten Zeitraum. Der Versicherte ist während dieser Zeit von der Beitragszahlung befreit, verzichtet jedoch auch auf tarifliche Leistungen seiner PKV.

Voraussetzung für die Aussetzung des Versicherungsvertrages ist, daß der Versicherungsbeginn mehr als acht Monate zurückliegt.

Die Aussetzung kann nur in die Zukunft gerichtet sein und nicht rückwirkend vereinbart werden. Eine Aussetzung des Versicherungsvertrages kann in folgenden Fällen erfolgen:

 Bei finanzieller Notlage (zeitlich begrenzt auf maximal sechs Monate).

 Bei Ableistung des Wehr- oder Ersatzdienstes, sofern keine AW in Anspruch genommen wurde (zeitlich begrenzt auf maximal 24 Monate).

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