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Beginnverlegung
Eine Beginnverlegung
ist eine außerordentliche, entgegenkommende
Vertragsvereinbarung. Hierbei
wird der ursprünglich vereinbarte
Versicherungsbeginn (technischer
Beginn) auf einen späteren Termin
bzw. in Einzelfällen auf einen früheren Termin
(Monatsersten) verlegt.
Voraussetzungen:
Bei Übertritt
aus der GKV oder PKV wurde der
Kündigungstermin versäumt.
Ein Nachweis
über die Beendigung der Vorversicherung
ist erforderlich.
Der neue Beginn
darf bei Übertritt aus der GKV
nicht weiter als vier und bei Übertritt
aus der PKV nicht weiter als sechs
Monate in der Zukunft liegen.
Beginnverlegung
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