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Beginnverlegung PKV

Beginnverlegung

Eine Beginnverlegung ist eine außerordentliche, entgegenkommende Vertragsvereinbarung. Hierbei wird der ursprünglich vereinbarte Versicherungsbeginn (technischer Beginn) auf einen späteren Termin bzw. in Einzelfällen auf einen früheren Termin (Monatsersten) verlegt.

Voraussetzungen:

 Bei Übertritt aus der GKV oder PKV wurde der Kündigungstermin versäumt.

 Ein Nachweis über die Beendigung der Vorversicherung ist erforderlich.

 Der neue Beginn darf bei Übertritt aus der GKV nicht weiter als vier und bei Übertritt aus der PKV nicht weiter als sechs Monate in der Zukunft liegen.

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