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Beitragsanpassung
Private Krankenversicherung
Als Folge der
Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sind
von Zeit zu Zeit Beitragserhöhungen erforderlich.
Ob und in welchem Umfang Beitragsanpassungen
in bestimmten Tarifen notwendig
sind, richtet sich nach einem
gesetzlich vorgegebenen Verfahren.
Danach ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet,
jährlich die tatsächlich
erbrachten mit den zuvor
kalkulierten Leistungen zu vergleichen.
Ergibt die der
Aufsichtsbehörde und einem
Treuhänder vorzulegende Gegenüberstellung
für einen Tarif eine Abweichung
von mehr als fünf Prozent (in
einigen Tarifen gelten abweichende Prozentsätze),
muß das Unternehmen alle Prämien
dieses Tarifs überprüfen und, wenn
die Abweichung nicht als vorübergehend anzusehen
ist, nach Zustimmung durch den
Treuhänder anpassen. Die Anpassungshöhe ergibt
sich aus der vorgenannten Vergleichsrechnung,
wobei außerdem gegebenenfalls
notwendig werdende Änderungen
weiterer Rechnungsgrundlagen berücksichtigt
werden.
Die Anpassung wird mit
Beginn des zweiten Monats
wirksam, der auf die Benachrichtigung
des Versicherungsnehmers folgt,
sofern vom Treuhänder kein
anderer Termin festgelegt wurde.
Beitragsanpassung Private
Krankenversicherung
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