Beitragsbemessungsgrenze

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Beitragsbemessungsgrenze PKV

Beitragsbemessungsgrenze Private Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bestimmt die monatliche Obergrenze, bis zu der Arbeitnehmer Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung entrichten müssen. 

Die Jahresarbeitentgeltgrenze gibt an, welche Arbeitnehmer auf Grund ihres Jahreseinkommens  versicherungspflichtig sind.

Die Höhe des Jahresarbeitsentgelts, die also darüber entscheidet, ob jemand versicherungspflichtig ist oder nicht, berechnet sich wie folgt:

Voraussichtliche Jahreseinkünfte aus der Beschäftigung

- Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt sind (z.B. lohnsteuerfreie Fahrtkostenerstattung)

- Einnahmen, die unregelmäßig gezahlt werden (regelmäßig = mindestens einmal jährlich)

- Familienzuschläge

= regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt

 

Bei der Frage, ob das Einkommen die Pflichtgrenze überschreitet, zählen nicht nur die zwölf Monatsgehälter, sondern auch die weiteren regelmäßig gewährten Bezüge.

Gängige Einkommensbestandteile zur Berechnung der JAE sind folgende:

 das 13. Monatsgehalt,

 Weihnachts- und Urlaubsgeld,

 Entgelte für vertraglich geschuldete Bereitschaftsdienste,

 Überstundenpauschalen und

 die vermögenswirksamen Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz. 

Beitragsbemessungsgrenze Private Krankenversicherung

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