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Beitragsbemessungsgrenze
Private Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze
der Krankenversicherung bestimmt
die monatliche Obergrenze, bis
zu der Arbeitnehmer Beiträge für
die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
entrichten müssen.
Die
Jahresarbeitentgeltgrenze gibt an, welche Arbeitnehmer auf Grund
ihres Jahreseinkommens versicherungspflichtig sind.
Die Höhe des
Jahresarbeitsentgelts, die also darüber
entscheidet, ob jemand versicherungspflichtig ist
oder nicht, berechnet sich wie
folgt:
Voraussichtliche
Jahreseinkünfte aus der
Beschäftigung
- Einnahmen, die kein
Arbeitsentgelt sind (z.B.
lohnsteuerfreie Fahrtkostenerstattung)
- Einnahmen, die
unregelmäßig gezahlt werden
(regelmäßig = mindestens einmal jährlich)
- Familienzuschläge
= regelmäßiges
Jahresarbeitsentgelt
Bei der Frage, ob das
Einkommen die Pflichtgrenze
überschreitet, zählen nicht nur
die zwölf Monatsgehälter, sondern auch
die weiteren regelmäßig gewährten Bezüge.
Gängige
Einkommensbestandteile zur Berechnung der
JAE sind folgende:
das 13.
Monatsgehalt,
Weihnachts- und
Urlaubsgeld,
Entgelte für
vertraglich geschuldete Bereitschaftsdienste,
Überstundenpauschalen und
die
vermögenswirksamen Leistungen nach
dem Vermögensbildungsgesetz.
Beitragsbemessungsgrenze
Private
Krankenversicherung
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