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Einmalbeiträge PKV

Einmalbeiträge Private Krankenversicherung

Um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu gewährleisten, berechnen die Versicherer ihre erwarteten Leistungspflichten nach dem kaufmännischen Grundsatz der vorsichtigen Bewertung.

Bei normalem Versicherungsverlauf entstehen Überschüsse, die in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (R.f.B.) verzinslich angesammelt werden. Diese müssen innerhalb von drei Jahren an den Kunden zurückgeleitet werden, und zwar entweder in Form sogenannter "Bar"-Rückerstattungen ( "Überschuß/Überschußverwendung") oder in Form sogenannter Einmalbeiträge, die zur Dämpfung von Beitragsanpassungen verwendet werden.

Technisch gesehen wird durch einen Einmalbeitrag eine zusätzliche lebenslange Gutschrift in einer bestimmten Höhe auf den laufenden Jahresbeitrag gewährt. Zur Finanzierung dieser Gutschrift wird ein entsprechender Betrag in die  Alterungsrückstellung eingestellt.

Einmalbeiträge Private Krankenversicherung

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