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Einmalbeiträge
Private Krankenversicherung
Um die dauernde
Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu
gewährleisten, berechnen die
Versicherer ihre erwarteten Leistungspflichten
nach dem kaufmännischen Grundsatz
der vorsichtigen Bewertung.
Bei normalem
Versicherungsverlauf entstehen
Überschüsse, die in der Rückstellung für
Beitragsrückerstattung (R.f.B.) verzinslich angesammelt werden.
Diese müssen innerhalb von
drei Jahren an den Kunden
zurückgeleitet werden, und zwar entweder
in Form sogenannter "Bar"-Rückerstattungen ( "Überschuß/Überschußverwendung")
oder in Form sogenannter Einmalbeiträge,
die zur Dämpfung von
Beitragsanpassungen verwendet werden.
Technisch gesehen wird
durch einen Einmalbeitrag eine
zusätzliche lebenslange Gutschrift
in einer bestimmten Höhe auf den
laufenden Jahresbeitrag gewährt. Zur Finanzierung
dieser Gutschrift wird ein entsprechender
Betrag in die Alterungsrückstellung eingestellt.
Einmalbeiträge Private
Krankenversicherung
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