Erziehungsgeld

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Erziehungsgeld Berechnung PKV

Erziehungsgeld Berechnung Private Krankenversicherung

Berechnung des Einkommens 

Ausgangspunkt für die Berechnung des Einkommens ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 Einkommenssteuergesetz (EStG).

Dies sind

 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,

 Einkünfte aus selbständiger Arbeit,

 Einkünfte aus Gewerbebetrieb,

 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

 Einkünfte aus Kapitalvermögen,

 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,

 sonstige Einkünfte im Sinne des

§ 22 Einkommensteuergesetz, z.B. Renten (Ertragsanteil).

Entgeltersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld) werden für die Berechnung des Erziehungsgeldes als Einkommen angerechnet.

Entgeltersatzleistungen der erziehungsgeldbeziehenden Person werden nur berücksichtigt, wenn sie während des Erziehungsgeldbezugs bezogen werden.

Das pauschalierte Nettoeinkommen wird folgendermaßen berechnet:

Von den positiven Einkünften gemäß § 2 Abs. 1, 2 EStG werden die Werbungskosten und eine Pauschale von 24 Prozent (bei Beamten, Richtern, Rentnern etc. 19 Prozent) abgezogen.

Das für Erziehungsgeld maßgebliche Einkommen kann um den Pauschbetrag nach § 33b Abs. 1 bis 3 EStG auch aufgrund der Behinderung eines Elternteils gemindert werden.

Erziehungsgeld Berechnung Private Krankenversicherung

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