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Erziehungsgeld
Berechnung Private Krankenversicherung
Berechnung des
Einkommens
Ausgangspunkt für die
Berechnung des Einkommens
ist die Summe der positiven Einkünfte
nach § 2 Abs. 1 und 2 Einkommenssteuergesetz (EStG).
Dies sind
Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit,
Einkünfte aus
selbständiger Arbeit,
Einkünfte aus
Gewerbebetrieb,
Einkünfte aus
Land- und Forstwirtschaft,
Einkünfte aus
Kapitalvermögen,
Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung,
sonstige
Einkünfte im Sinne des
§ 22
Einkommensteuergesetz, z.B.
Renten (Ertragsanteil).
Entgeltersatzleistungen
(z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe,
Krankengeld) werden für die Berechnung
des Erziehungsgeldes als
Einkommen angerechnet.
Entgeltersatzleistungen
der erziehungsgeldbeziehenden Person
werden nur berücksichtigt, wenn
sie während des Erziehungsgeldbezugs bezogen
werden.
Das pauschalierte
Nettoeinkommen wird folgendermaßen
berechnet:
Von den positiven
Einkünften gemäß § 2 Abs.
1, 2 EStG werden die Werbungskosten und
eine Pauschale von 24 Prozent (bei Beamten,
Richtern, Rentnern etc. 19 Prozent) abgezogen.
Das für Erziehungsgeld
maßgebliche Einkommen kann um
den Pauschbetrag nach § 33b
Abs. 1 bis 3 EStG auch aufgrund der Behinderung
eines Elternteils gemindert werden.
Erziehungsgeld Berechnung Private
Krankenversicherung
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