Erziehungsgeld

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Erziehungsgeld Einkommensgrenzen PKV

Erziehungsgeld Einkommensgrenzen Private Krankenversicherung

In den ersten sechs Lebensmonaten haben Eltern einen Anspruch auf den ungekürzten Regelbetrag bis zu einer Einkommensgrenze von 30.000 Euro pauschaliertem Jahresnettoeinkommen bei Elternpaaren und 23.000 Euro bei Alleinerziehenden.

Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf das Budget beträgt 22.086 Euro für Elternpaare bzw. 19.086 Euro für Alleinerziehende.

Diese Eurobeträge sind in etwa vergleichbar mit einem entsprechenden Jahresnettoeinkommen, auch wenn für die Berechnung des Einkommens im Bundeserziehungsgeldgesetz nicht dieselben Grundsätze wie im Steuerrecht gelten.

Übersteigt das Familieneinkommen diese Grenzen, besteht kein Anspruch auf Erziehungsgeld.

Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind der Familie um jeweils 3.140 Euro.

Einkommensgrenzen ab dem 7. Lebensmonat

Ab dem siebten Lebensmonat des Kindes gelten folgende Einkommensgrenzen für das ungekürzte Erziehungsgeld:

 für ein Paar mit einem Kind: 16.500 Euro

 für Alleinerziehende mit einem Kind: 13.500 Euro

Auch hier erhöhen sich die Einkommensgrenzen für jedes weitere Kind der Familie um jeweils 3.140 Euro.

Bei einem Einkommen bis zu o.g. Einkommensgrenze wird das ungekürzte monatliche Erziehungsgeld von 300 Euro (Regelbetrag) bzw. 450 Euro (Budget) gezahlt. Bei einem Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze verringert sich ab dem siebten Lebensmonat das Erziehungsgeld (Regelbetrag) um 5,2% (Budget 7,2%) des Einkommens, das die o.g. Einkommensgrenze übersteigt. 

Zur Berechnung des Erziehungsgeldes wird für den Erstantrag (1.-12. Lebensmonat) das Einkommen aus dem Jahr vor der Geburt herangezogen, für den Zweitantrag (13.- 24. Lebensmonat) das Einkommen aus dem Jahr der Geburt.

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