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Erziehungsgeld
Einkommensgrenzen Private Krankenversicherung
In den ersten sechs
Lebensmonaten haben Eltern
einen Anspruch auf den ungekürzten Regelbetrag
bis zu einer Einkommensgrenze von
30.000 Euro pauschaliertem Jahresnettoeinkommen
bei Elternpaaren und 23.000
Euro bei Alleinerziehenden.
Die Einkommensgrenze
für den Anspruch auf das
Budget beträgt 22.086 Euro für Elternpaare bzw.
19.086 Euro für Alleinerziehende.
Diese Eurobeträge
sind in etwa vergleichbar mit
einem entsprechenden Jahresnettoeinkommen, auch wenn für die
Berechnung des Einkommens im
Bundeserziehungsgeldgesetz nicht
dieselben Grundsätze wie im
Steuerrecht gelten.
Übersteigt das
Familieneinkommen diese Grenzen,
besteht kein Anspruch auf Erziehungsgeld.
Die Einkommensgrenzen
erhöhen sich für jedes
weitere Kind der Familie um
jeweils 3.140 Euro.
Einkommensgrenzen ab
dem 7. Lebensmonat
Ab dem siebten
Lebensmonat des Kindes gelten
folgende Einkommensgrenzen für das
ungekürzte Erziehungsgeld:
für ein Paar
mit einem Kind: 16.500 Euro
für
Alleinerziehende mit einem Kind: 13.500
Euro
Auch hier erhöhen
sich die Einkommensgrenzen für
jedes weitere Kind der Familie um
jeweils 3.140 Euro.
Bei einem Einkommen
bis zu o.g. Einkommensgrenze wird
das ungekürzte monatliche Erziehungsgeld von 300 Euro
(Regelbetrag) bzw. 450 Euro
(Budget) gezahlt. Bei einem
Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze verringert
sich ab dem siebten Lebensmonat
das Erziehungsgeld (Regelbetrag) um
5,2% (Budget 7,2%) des Einkommens, das
die o.g. Einkommensgrenze übersteigt.
Zur Berechnung des Erziehungsgeldes
wird für den Erstantrag
(1.-12. Lebensmonat) das
Einkommen aus dem Jahr vor der Geburt
herangezogen, für den Zweitantrag (13.-
24. Lebensmonat) das Einkommen aus
dem Jahr der Geburt.
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Krankenversicherung
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