Erziehungsgeld

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Erziehungsgeld PKV

Erziehungsgeld Private Krankenversicherung

Das Erziehungsgeld des Bundes ist keine Lohnersatzleistung, sondern eine aus Steuern finanzierte einkommensabhängige Familienleistung für Eltern mit und ohne Erwerbstätigkeit als Anerkennung für die besonders wichtige persönliche Betreuung des Kindes in seinen ersten Lebensjahren. 

Eltern mit und ohne Trauschein sind hinsichtlich der Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz gleichberechtigt.

Zuständig für den Antrag auf Erziehungsgeld sind die Erziehungsgeldstellen der Länder, bei denen es auch die Antragsvordrucke gibt.

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