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Familienversicherung PKV

Familienversicherung Private Krankenversicherung

In der GKV können Ehegatten und Kinder unter gewissen Voraussetzungen beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden.

Beitragsfrei mitversichert sind Ehegatten, wenn sie:

 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,

 nicht versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind,

 nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind,

 nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und

 kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße übersteigt (im Jahre 2004: 345 Euro).

Kinder sind beitragsfrei mitversichert:

 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,

 bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,

 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,

wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr leisten; wird die Ausbildung durch die Erfüllung von Wehr- oder Ersatzdienst unterbrochen oder verzögert, besteht die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus (entsprechend der Dauer des Dienstes), 

 ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten (Voraussetzung: Die Behinderung muß zu einem Zeitpunkt vorliegen, zu dem bereits Anspruch auf Familienversicherung bestand).

Kinder sind nicht beitragsfrei mitversichert, wenn

 der Ehegatte des Mitglieds der gesetzlichen Krankenkasse privat versichert ist und

 sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der JAE übersteigt sowie

 dabei regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des GKV-Mitglieds ist.

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