|
Familienversicherung
Private Krankenversicherung
In der GKV können
Ehegatten und Kinder unter
gewissen Voraussetzungen beitragsfrei in
der Familienversicherung mitversichert
werden.
Beitragsfrei
mitversichert sind Ehegatten, wenn
sie:
ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt
im Inland haben,
nicht
versicherungspflichtig oder freiwillig versichert
sind,
nicht
versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht
befreit sind,
nicht
hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind
und
kein
Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im
Monat ein Siebtel der monatlichen
Bezugsgröße übersteigt (im
Jahre 2004: 345 Euro).
Kinder sind
beitragsfrei mitversichert:
bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres,
bis zur
Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn
sie nicht erwerbstätig sind,
bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres,
wenn sie sich in einer
Schul- oder Berufsausbildung befinden
oder ein freiwilliges soziales
bzw. ökologisches Jahr leisten;
wird die Ausbildung durch die Erfüllung
von Wehr- oder Ersatzdienst unterbrochen
oder verzögert, besteht die Familienversicherung
über das 25. Lebensjahr hinaus
(entsprechend der Dauer des
Dienstes),
ohne
Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher,
geistiger oder seelischer Behinderung
außerstande sind, sich selbst
zu unterhalten (Voraussetzung: Die
Behinderung muß zu einem Zeitpunkt vorliegen,
zu dem bereits Anspruch auf Familienversicherung
bestand).
Kinder sind nicht
beitragsfrei mitversichert, wenn
der Ehegatte des
Mitglieds der gesetzlichen Krankenkasse
privat versichert ist und
sein
Gesamteinkommen regelmäßig im Monat
ein Zwölftel der JAE übersteigt sowie
dabei
regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des
GKV-Mitglieds ist.
Familienversicherung Private
Krankenversicherung
|