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Freiwillige
Versicherung GKV
Nach dem Ende der
Pflichtmitgliedschaft ( "Versicherungfreiheit")
besteht neben der Chance, in
die PKV zu wechseln, die Möglichkeit
der freiwilligen Versicherung in
der GKV. Voraussetzung hierfür ist, daß der
Versicherte
in den letzten
fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus
der Versicherungspflicht wenigstens
24 Monate oder
unmittelbar
vorher ununterbrochen wenigstens
zwölf Monate in der GKV versichert
war.
Der Antrag auf die
freiwillige Mitgliedschaft muß
innerhalb von drei Monaten schriftlich
angezeigt werden. Endet die Krankenversicherungspflicht
aus anderen Gründen, z.B. weil
jemand vom Arbeitnehmerstatus in
den Selbständigenstatus wechselt,
dann ist der Krankenkasse innerhalb
von drei Monaten nach Beendigung der
Mitgliedschaft mitzuteilen, daß diese
freiwillig fortgesetzt werden soll.
Freiwillige Versicherung GKV
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