Freiwillige Versicherung

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Freiwillige Versicherung GKV

Freiwillige Versicherung GKV

Nach dem Ende der Pflichtmitgliedschaft ( "Versicherungfreiheit") besteht neben der Chance, in die PKV zu wechseln, die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der GKV. Voraussetzung hierfür ist, daß der Versicherte

 in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht wenigstens 24 Monate oder

 unmittelbar vorher ununterbrochen wenigstens zwölf Monate in der GKV versichert war.

Der Antrag auf die freiwillige Mitgliedschaft muß innerhalb von drei Monaten schriftlich angezeigt werden. Endet die Krankenversicherungspflicht aus anderen Gründen, z.B. weil jemand vom Arbeitnehmerstatus in den Selbständigenstatus wechselt, dann ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft mitzuteilen, daß diese freiwillig fortgesetzt werden soll.

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