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Geringfügige
Beschäftigung Unfallversicherung Private Krankenversicherung
Unfallversicherung
Wie andere abhängig
Beschäftigte auch, sind
geringfügig Beschäftigte kraft Gesetzes in
der gesetzlichen Unfallversicherung gegen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert.
Die Beiträge zu dieser Pflichtversicherung
werden vom Arbeitgeber gezahlt.
Geringfügige Beschäftigung
Unfallversicherung Private
Krankenversicherung
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