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Geringfügige
Beschäftigung Private Krankenversicherung
Besonderheite hier bei der private Krankenversicherung. Eine geringfügig
entlohnte Beschäftigung liegt
vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig
400 Euro nicht überschreitet.
Die bisherige
15-Stunden-Regelung entfällt.
Überschreitet das
Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze von
400 Euro, so tritt vom Tage des
Überschreitens an Versicherungspflicht in
allen Zweigen der Sozialversicherung ein.
Krankenversicherung
Der Arbeitgeber zahlt
Pauschalbeiträge von 11
Prozent des Arbeitsentgelts an die gesetzliche
Krankenversicherung. Das gilt jedoch
nur für geringfügig Beschäftigte, die
in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert
(auch familienversichert) sind.
Für geringfügig
Beschäftigte, die privat versichert
sind und die nicht Mitglied einer gesetzlichen
Krankenversicherung und auch
nicht als Familienmitglied mitversichert sind,
hat der Arbeitgeber keine Pauschalbeiträge
zu entrichten.
Für Personen, die
eine geringfügige Beschäftigung ausüben,
bleibt die beitragsfreie Familienversicherung
in der GKV bis zu einem
Gesamteinkommen von 400 Euro monatlich
erhalten.
Geringfügige Beschäftigung Private
Krankenversicherung
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