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Gruppenversicherung
Ausland Private Krankenversicherung
Entsendung von Mitarbeitern
ins Ausland
Viele Mitarbeiter
werden von ihren Unternehmen im
Ausland eingesetzt. Dabei bleibt
von Seiten des Arbeitgebers oft unbeachtet, daß
er bei Krankheit des Mitarbeiters für
die entstehenden Kosten haftet.
Damit auch während
des Auslandsaufenthaltes der
Krankenversicherungsschutz gewährleistet
ist, gibt es in der PKV im Rahmen
von Gruppenversicherungsverträgen die
passende Absicherung.
Mitarbeiter, die in
der GKV versichert sind,
können vom Arbeitgeber privat zusatzversichert werden,
um nach Vorleistung der GKV
verbleibende Restkosten zu decken.
Freiwillig versicherte Kassenmitglieder und
bereits privat krankenversicherte Mitarbeiter
können für die Dauer des
Auslandsaufenthalts nach Krankheitskostenvollversicherungstarifen für
langfristige Auslandsaufenthalte
von mehr als 365 Tagen oder
für kurzfristige Auslandsaufenthalte von
bis zu 365 Tagen in vollem Umfang
versichert werden. Auch für ausländische Mitarbeiter,
die der Gruppenversicherungspartner an
deutschen Standorten beschäftigt,
gibt es den passenden Krankenversicherungsschutz.
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