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Jahresarbeitentgeltgrenze
Private Krankenversicherung
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze
überschritten, endet die
Versicherungspflicht mit Ablauf
des Kalenderjahres, in dem sie
überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn
das Entgelt die vom Beginn des nächsten
Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitentgeltgrenze nicht
übersteigt. Bei rückwirkender Erhöhung des
Entgelts endet die Versicherungspflicht mit
Ablauf des Kalenderjahres, in
dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt
entstanden ist (§ 6 Abs. 4 SGB V).
Anders die Situation
beim Wechsel des Arbeitgebers:
Ist das neue Einkommen
so hoch, daß die Entgeltgrenze
des laufenden Jahres
überschritten wird, dann entsteht bereits
mit dem Arbeitsplatzwechsel "Versicherungsfreiheit".
Jahresarbeitentgeltgrenze
Private
Krankenversicherung
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