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Kleine
Anwartschaftsversicherung
Bei der AWK erfolgt
die spätere Wiederinkraftsetzung der
Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Das bedeutet, daß bis dahin
aufgetretene Krankheiten keinen
Einfluß auf die Höhe der Prämien haben.
Für die
Beitragsberechnung gilt jedoch das
Eintrittsalter zum Zeitpunkt der Aktivierung.
Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.
Die Anwartschaftszeit wird auf
die Wartezeiten angerechnet.
Kleine Anwartschaftsversicherung
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