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Kopfschäden
Private Krankenversicherung
Die wesentliche
Rechnungsgrundlage für die
Beitragskalkulation neben "Sterbetafel" und
"Stornowahrscheinlichkeit" bilden
die für jedes einzelne Lebensalter zu
berechnenden Kopfschäden. Die Kopfschäden geben
an, mit welcher durchschnittlichen Leistungsinanspruchnahme
pro Versicherten und Jahr bei
vorgegebener Leistungszusage
(Tarif) für die einzelnen Lebensalter
zu rechnen ist. Anhand der
Wertereihe der Kopfschäden wird – getrennt für
die einzelnen Versichertengruppen eines
Tarifs (Frauen, Männer, weibliche Jugendliche,
männliche Jugendliche, Kinder)
– der Wert der tariflichen Leistungszusage des
Versicherers für die statistisch ermittelte
Dauer der Versicherung berechnet.
Die risikogerechte
Prämie in der
Personenversicherung bemißt sich also neben
dem Eintrittsalter und der Höhe des
Versicherungsschutzes auch nach dem Risikomerkmal,
das durch die Zugehörigkeit zu
einer bestimmten Personengruppe beschrieben
wird. Das bedeutet, daß sich der
Preis des Versicherungsschutzes nach der
Höhe des Risikos richtet.
Kopfschäden Private
Krankenversicherung
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