Kopfschäden

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Kopfschäden PKV

Kopfschäden Private Krankenversicherung

Die wesentliche Rechnungsgrundlage für die Beitragskalkulation neben "Sterbetafel" und "Stornowahrscheinlichkeit" bilden die für jedes einzelne Lebensalter zu berechnenden Kopfschäden. Die Kopfschäden geben an, mit welcher durchschnittlichen Leistungsinanspruchnahme pro Versicherten und Jahr bei vorgegebener Leistungszusage (Tarif) für die einzelnen Lebensalter zu rechnen ist. Anhand der Wertereihe der Kopfschäden wird – getrennt für die einzelnen Versichertengruppen eines Tarifs (Frauen, Männer, weibliche Jugendliche, männliche Jugendliche, Kinder) – der Wert der tariflichen Leistungszusage des Versicherers für die statistisch ermittelte Dauer der Versicherung berechnet. 

Die risikogerechte Prämie in der Personenversicherung bemißt sich also neben dem Eintrittsalter und der Höhe des Versicherungsschutzes auch nach dem Risikomerkmal, das durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe beschrieben wird. Das bedeutet, daß sich der Preis des Versicherungsschutzes nach der Höhe des Risikos richtet. 

Kopfschäden Private Krankenversicherung

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