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Krankengeld
Private Krankenversicherung
Arbeitnehmer erhalten
im Krankheitsfall von ihrem
Arbeitgeber eine Lohn- und Gehaltsfortzahlung, in
der Regel bis zum 42. Tag der
Arbeitsunfähigkeit. Danach gewährt die
gesetzliche Krankenkasse ein in der
Höhe und Dauer begrenztes Krankengeld.
Für
Pflichtversicherte berechnet sich das Krankengeld nach dem
Brutto- bzw. nach dem
Nettoeinkommen. Zugrunde gelegt werden
70 Prozent des Brutto- bzw. 90 Prozent des
Nettoeinkommens. Der geringere der
beiden Werte wird noch um die Arbeitnehmeranteile zur
gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-
und Pflegepflichtversicherung (insgesamt
13,85 Prozent) gekürzt und als
Krankengeld ausgezahlt.
Eine zusätzliche
Obergrenze leitet sich aus der
Beitragsbemessungsgrenze ab. Alles, was
brutto über 3.487,50 Euro monatlich verdient
wird, bleibt bei der Berechnung des
Krankengeldes unberücksichtigt.
Versicherte erhalten Krankengeld
ohne zeitliche Begrenzung für
den Fall der Arbeitsunfähigkeit, wegen
derselben Krankheit jedoch
längstens für 78 Wochen innerhalb von
drei Jahren. Ein erneuter Anspruch auf
Krankengeld wegen der Krankheit, aufgrund
derer der Versicherte innerhalb der
letzten drei Jahre 78 Wochen Krankengeld erhalten hat,
entsteht, wenn der Versicherte
mindestens sechs Monate nicht
wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig und
erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur
Verfügung stand.
Krankengeld
erhalten ebenfalls versicherte Personen,
die nach ärztlicher Anordnung zur
Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege
ihres erkrankten und versicherten Kindes
der Arbeit fernbleiben. Voraussetzung für
die Zahlung des Krankengeldes ist
in diesem Fall:
Keine andere im
Haushalt lebende Person kann
das Kind beaufsichtigen, betreuen oder
pflegen.
Das Kind hat das
zwölfte Lebensjahr noch nicht
vollendet.
Anspruch auf Krankengeld
besteht in jedem Kalenderjahr
für jedes Kind längstens für
zehn Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte
längstens für 20 Arbeitstage.
Bei mehreren
versicherten Kindern ist der
Anspruch auf insgesamt 25 Arbeitstage, bei
Alleinerziehenden auf 50 Arbeitstage pro
Kalenderjahr begrenzt.
Zwischen gezahltem Krankengeld
und dem eigentlichen
Nettoeinkommen besteht eine
erhebliche Differenz, die mit einer
privaten "Krankentagegeldversicherung" ausgeglichen
werden kann.
Folgende Darstellung
stellt die Versorgungslücke von
Pflicht- und freiwillig Versicherten bei
Arbeitsunfähigkeit ab der siebten
Woche gegenüber.
Krankengeld
Private
Krankenversicherung
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