Krankengeld

 Start I KontaktImpressum I AGB I Partner I Sitemap


Angebote
Private Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Lebensversicherung
Engl. Lebensversicherung
Rentenversicherung
Berufsunfähigkeit
Riesterrente
Rüruprente
Junior Zukunftskonzept
Kindergeldanlage
Sterbegeldversicherung
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Pensionszusage
Geldanlage
 
 

 

Krankengeld PKV

Krankengeld Private Krankenversicherung

Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall von ihrem Arbeitgeber eine Lohn- und Gehaltsfortzahlung, in der Regel bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Danach gewährt die gesetzliche Krankenkasse ein in der Höhe und Dauer begrenztes Krankengeld.

Für Pflichtversicherte berechnet sich das Krankengeld nach dem Brutto- bzw. nach dem Nettoeinkommen. Zugrunde gelegt werden 70 Prozent des Brutto- bzw. 90 Prozent des Nettoeinkommens. Der geringere der beiden Werte wird noch um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung (insgesamt 13,85 Prozent) gekürzt und als Krankengeld ausgezahlt.

Eine zusätzliche Obergrenze leitet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ab. Alles, was brutto über 3.487,50 Euro monatlich verdient wird, bleibt bei der Berechnung des Krankengeldes unberücksichtigt.

Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit, wegen derselben Krankheit jedoch längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen der Krankheit, aufgrund derer der Versicherte innerhalb der letzten drei Jahre 78 Wochen Krankengeld erhalten hat, entsteht, wenn der Versicherte mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig und erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.

Krankengeld erhalten ebenfalls versicherte Personen, die nach ärztlicher Anordnung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben. Voraussetzung für die Zahlung des Krankengeldes ist in diesem Fall:

 Keine andere im Haushalt lebende Person kann das Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen.

 Das Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet.

 Anspruch auf Krankengeld besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für zehn Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage.

 Bei mehreren versicherten Kindern ist der Anspruch auf insgesamt 25 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden auf 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt.

Zwischen gezahltem Krankengeld und dem eigentlichen Nettoeinkommen besteht eine erhebliche Differenz, die mit einer privaten "Krankentagegeldversicherung" ausgeglichen werden kann.

Folgende Darstellung stellt die Versorgungslücke von Pflicht- und freiwillig Versicherten bei Arbeitsunfähigkeit ab der siebten Woche gegenüber.

Krankengeld Private Krankenversicherung

Zurück zur Übersicht Private Krankenversicherung

© 2002-2005 www.yanyoo.de Es gelten unsere AGB.

Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.

 Geldanlage Starnberg


Informationen
Privat Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Lebensversicherung
Engl. Lebensversicherung
Rentenversicherung
Berufsunfähigkeit
Riesterrente
Rüruprente
Junior Zukunftskonzept
Kindergeldanlage
Sterbegeldversicherung
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Pensionszusage
Geldanlage