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Krankentagegeldversicherung
Private Krankenversicherung
Die Krankentagegeldversicherung
dient der Deckung von
Verdienstausfall bei krankheitsbedingter
Arbeitsunfähigkeit. Privatversicherte
erhalten nach Ablauf der vereinbarten
Karenzzeit – bei Arbeitnehmern ab
sechs Wochen bzw. 42 Tagen, bei Selbständigen
und freiberuflich Tätigen frei
wählbar – ihr versichertes Krankentagegeld.
Das Krankentagegeld
wird gezahlt, solange eine
Arbeitsunfähigkeit vom Arzt
bescheinigt wird. Es dient nicht nur
dazu, den Verdienstausfall, sondern auch
die notwendigen Beitragszahlungen an
die Krankenversicherung und für die Altersvorsorge
abzudecken. Privat Krankenversicherte stehen
sich übrigens in diesem Punkt
wesentlich besser als freiwillige Kassenmitglieder.
Denn während privat
Versicherte ihren gesamten Verdienstausfallversichern können, ist
das Krankengeld in der GKV im
Jahr 2004 auf maximal 81,38
Euro pro Kalendertag begrenzt.
Das ist bei den
meisten freiwilligen Kassenmitgliedern
aber nur ein Teil des regelmäßigen Einkommens.
Sie müssen sich daher bei
längerer Krankheit auf mitunter ganz
erhebliche Abstriche am Lebensstandard einstellen.
Das Krankentagegeld
darf das aus der beruflichen Tätigkeit
herrührende Nettoeinkommen nicht
überschreiten. Maßgebend für
die Berechnung des Nettoeinkommens ist
der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf
Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt
der Arbeitsunfähigkeit.
Krankentagegeldversicherung Private
Krankenversicherung
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