Krankenversicherung Rentner

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Krankenversicherung Rentner Zuschuss PKV

Krankenversicherung Rentner Zuschuss Private Krankenversicherung

Zuschuss zur private Krankenversicherung der Rentner Die aus der Rente zu zahlenden Beiträge für die Krankenversicherung tragen der krankenversicherungspflichtige Rentner und der Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte. Der Rentenversicherungsträger behält die Beiträge aus der Rente ein und leitet diese an die jeweilige Krankenkasse weiter.

Wer als Rentner nicht krankenversicherungspflichtig, sondern freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, erhält vom Rentenversicherungsträger zu seinen Aufwendungen für die private Krankenversicherung einen Zuschuss.

Für Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird der Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich nach der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes der jeweiligen Krankenkasse des Rentners auf den Rentenzahlbetrag ergibt. Ändert die Krankenkasse den allgemeinen Beitragssatz, so ist die Änderung drei Monate später auch beim Beitragszuschuß zu berücksichtigen.

Für Rentner, die privat krankenversichert sind, wird der Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich nach der Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes aller gesetzlichen Krankenkassen auf den Rentenzahlbetrag ergibt. Vom 1. 7.2004 bis 30.6.2005 beträgt der Zuschuss 7,15 Prozent der monatlichen Rente. Der Zuschuss ist auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zur privaten Krankenversicherung begrenzt. 

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