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Krankenversicherung
Rentner Zuschuss Private Krankenversicherung
Zuschuss zur private Krankenversicherung
der Rentner Die
aus der Rente zu zahlenden Beiträge für
die Krankenversicherung tragen der krankenversicherungspflichtige
Rentner und der
Rentenversicherungsträger jeweils zur
Hälfte. Der Rentenversicherungsträger behält
die Beiträge aus der Rente ein und
leitet diese an die jeweilige Krankenkasse weiter.
Wer als Rentner
nicht krankenversicherungspflichtig, sondern
freiwillig bei einer gesetzlichen
Krankenkasse oder bei einem privaten
Krankenversicherungsunternehmen versichert
ist, erhält vom Rentenversicherungsträger zu
seinen Aufwendungen für die
private Krankenversicherung einen Zuschuss.
Für Rentner, die
freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert sind, wird der Zuschuss
in Höhe des halben Betrages
geleistet, der sich nach der Anwendung des
allgemeinen Beitragssatzes der
jeweiligen Krankenkasse des Rentners auf
den Rentenzahlbetrag ergibt. Ändert die
Krankenkasse den allgemeinen Beitragssatz, so
ist die Änderung drei Monate später
auch beim Beitragszuschuß zu berücksichtigen.
Für Rentner,
die privat krankenversichert sind,
wird der Zuschuss in Höhe des halben Betrages
geleistet, der sich nach der Anwendung des
durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes
aller gesetzlichen Krankenkassen
auf den Rentenzahlbetrag ergibt.
Vom 1. 7.2004 bis 30.6.2005 beträgt der
Zuschuss 7,15 Prozent der monatlichen Rente.
Der Zuschuss ist auf die Hälfte der tatsächlichen
Aufwendungen zur privaten Krankenversicherung begrenzt.
Krankenversicherung Rentner
Zuschuss Private
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