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Krankenversicherung
Rentner Private Krankenversicherung
Die Krankenversicherung
der Rentner (KVdR) ist
eine Pflichtversicherung. In ihr werden
Rentner und Rentenantragsteller versichert,
die für eine bestimmte Dauer Mitglied
in der gesetzlichen Krankenversicherung waren.
Diese sogenannte Vorversicherungszeit ist
grundsätzlich erfüllt, wenn
der Versicherte mindestens neun Zehntel
der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens Mitglied
in der gesetzlichen Krankenversicherung oder
familienversichert gewesen ist
(„Neun-Zehntel-Regel”).
Dabei ist es egal, ob
er Pflicht- oder freiwilliges Mitglied
war. Die Entscheidung über die
Mitgliedschaft in der KVdR wird von der
zuständigen Krankenkasse getroffen. Sind
Rentner nicht im Rahmen der KVdR versichert,
besteht die Möglichkeit einer freiwilligen
Mitgliedschaft. Rentner können sich
freiwillig versichern, wenn sie die notwendige
Vorversicherungszeit erfüllt haben.
Diese ist dann erfüllt, wenn der Rentner
unmittelbar vor der beantragten freiwilligen
Versicherung mindestens ein Jahr
durchgehend oder in den letzten fünf Jahren
mindestens zwei Jahre gesetzlich versichert
war.
Krankenversicherung Rentner
Private
Krankenversicherung
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