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Überzins
Private Krankenversicherung
Neben der Alterungsrückstellung
( "Beitragskalkulation in der PKV")
spielt
der sogenannte Überzins eine wichtige Rolle zur Stabilisierung der Prämien im Alter. Laut
Gesetz muß die Alterungsrückstellung so
kalkuliert sein, daß sie zur Stabilisierung
der Prämien im Alter auch dann ausreicht,
wenn über die gesamte Vertragslaufzeit
lediglich 3,5 Prozent Zinsen am Kapitalmarkt
erwirtschaftet werden. Tatsächlich
erwirtschaften die Unternehmen jedoch
im Regelfall eine höhere Verzinsung.
Die über dem rechnungsmäßigen Zins von
3,5 Prozent erwirtschafteten Erträge nennt
man Überzins. Mindestens 90 Prozent des Überzinses müssen zur Bildung einer
zusätzlichen
Alterungsrückstellung, der sogenannten
Altersentlastungsrückstellung,
verwendet werden. Demnach werden der
Altersentlastungsrückstellung Jahr
für Jahr in großem Umfang zusätzliche Beträge
zur Prämienentlastung im Alter zugeführt.
Überzins Private
Krankenversicherung
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