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Überzins PKV

Überzins Private Krankenversicherung

Neben der Alterungsrückstellung ( "Beitragskalkulation in der PKV") spielt der sogenannte Überzins eine wichtige Rolle zur Stabilisierung der Prämien im Alter. Laut Gesetz muß die Alterungsrückstellung so kalkuliert sein, daß sie zur Stabilisierung der Prämien im Alter auch dann ausreicht, wenn über die gesamte Vertragslaufzeit lediglich 3,5 Prozent Zinsen am Kapitalmarkt erwirtschaftet werden. Tatsächlich erwirtschaften die Unternehmen jedoch im Regelfall eine höhere Verzinsung.

Die über dem rechnungsmäßigen Zins von 3,5 Prozent erwirtschafteten Erträge nennt man Überzins. Mindestens 90 Prozent des Überzinses müssen zur Bildung einer zusätzlichen Alterungsrückstellung, der sogenannten Altersentlastungsrückstellung, verwendet werden. Demnach werden der Altersentlastungsrückstellung Jahr für Jahr in großem Umfang zusätzliche Beträge zur Prämienentlastung im Alter zugeführt.

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