Beitragszahlungsdauer     

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Abgekürzte Beitragszahlungsdauer

Abgekürzte Beitragszahlungsdauer

Eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer ist möglich. Dies ist insbesondere für

Kunden sinnvoll, die nur für einen überschaubaren Zeitraum Beiträge leisten wollen und dennoch von einer attraktiven Altersversorgung profitieren wollen (z.B. junge berufstätige Frauen, die eine Babypause einplanen).

Aus steuerlichen Gründen sollte bei Versicherungen mit Kapitalbildung die Beitragszahlung jedoch mindestens 5 Jahre - bei mind. 12 Jahren Versicherungsdauer und bis zum 60. LJ  betragen, um eine steuerfreie Ablaufleistung zu gewährleisten.

Bei der Risikolebensversicherung erfolgt die Beitragszahlung bis zum Tod der (zuerst sterbenden) versicherten Person, längstens bis zum Ablauf der abgekürzten Beitragszahlungsdauer. Diese beträgt grundsätzlich 2/3 der Versicherungsdauer (abgerundet auf volle Jahre, bei einer Versicherungsdauer von 6 Jahren beträgt die abgekürzte Beitragszahlungsdauer 3 Jahre).

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Abgekürzte Beitragszahlungsdauer

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