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Abgekürzte
Beitragszahlungsdauer
Eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer ist
möglich. Dies ist insbesondere für
Kunden sinnvoll, die nur für einen
überschaubaren Zeitraum Beiträge leisten wollen und dennoch von
einer attraktiven Altersversorgung profitieren wollen (z.B. junge
berufstätige Frauen, die eine Babypause einplanen).
Aus steuerlichen Gründen sollte bei
Versicherungen mit Kapitalbildung die Beitragszahlung jedoch
mindestens 5 Jahre - bei mind. 12 Jahren Versicherungsdauer und
bis zum 60. LJ betragen, um eine steuerfreie Ablaufleistung
zu gewährleisten.
Bei der Risikolebensversicherung erfolgt die
Beitragszahlung bis zum Tod der (zuerst sterbenden) versicherten
Person, längstens bis zum Ablauf der abgekürzten
Beitragszahlungsdauer. Diese beträgt grundsätzlich 2/3 der
Versicherungsdauer (abgerundet auf volle Jahre, bei einer
Versicherungsdauer von 6 Jahren beträgt die abgekürzte
Beitragszahlungsdauer 3 Jahre).
Abgekürzte
Beitragszahlungsdauer
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