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Abrufphase
Bei allen Tarifen kann der Kunde
innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem
vereinbarten Ablauftermin des Vertrages sein erwirtschaftetes
Kapital ohne den sonst üblichen Stornoabzug
abrufen ( Kündigung).
Damit kann er seinen privaten
Rentenbezug besser auf den tatsächlichen
Beginn seines Ruhestandes abstimmen.
Die Beitragszahlung wird bei Abruf
der Leistung eingestellt. Die Summe, die ausgezahlt wird, ist
geringer als die eigentliche Ablaufleistung
bzw. Rente: der Kunde zahlt bis zu 5 Jahre weniger Beiträge, und
der „Zinseszins"-Effekt kommt in diesen Jahren nicht mehr
zum Tragen.
Eine evtl. eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
(BUZV) erlischt zum tatsächlichen Auszahlungstermin. Bereits
anerkannte Leistungen aus Berufsunfähigkeits-Fällen werden bis
zum ursprünglichen Ablauftermin weitergezahlt
(vorbehaltlich zeitlich befristeter Anerkenntnisse oder
Reaktivierungen im Rahmen von Nachprüfungen
der Berufsunfähigkeit).
Rentenversicherungen allgemein:
Auch bei den aufgeschobenen
Rentenversicherungen kann der Kunde innerhalb der letzten 5 Jahre vor
vereinbartem Rentenbeginn den Rentenbeginn jeweils zum nächsten
Monatsersten vorverlegen
Wird der Rentenbeginn vorgezogen,
so kann sich der Kunde wahlweise die gesamte
Leistung oder einen Teil der Leistung auszahlen lassen (Rente,
Kapitalabfindung oder auch als Mischform;
Auszahlungsmöglichkeiten bei Rentenversicherungen). Wird
nur ein Teil der Leistung gewählt, dann
wird der Rest spätestens zum ursprünglich vereinbarten
Rentenbeginn ausgezahlt.
Wird eine Rente als Leistung
gewählt, muss jeweils die Mindestrente ( Tarifbestimmungen)
erreicht werden. Wird eine Kapitalabfindung
in Anspruch genommen, müssen die entsprechenden Fristen ( Kapitalabfindung)
eingehalten werden.
Die Höhe der Rente ist abhängig von dem zum gewünschten
Rentenbeginn vorhandenen Verrentungskapital und
der künftigen Lebenserwartung der versicherten Person und damit
von der Rentenbezugszeit.
Die Lebenserwartung hängt wiederum wesentlich vom Geschlecht der
Person und ihrem bereits erreichten Alter
ab.
Abrufphase
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