|
Auszahlungsmöglichkeiten
Der Kunde hat bei Rentenversicherungen
verschiedene Möglichkeiten, seine Leistung zum vereinbarten
Rentenbeginn auszahlen zu lassen:
lebenslange
Rente
Kapitalabfindung
Mischform:
lebenslange Rente + Kapitalabfindung
Diese Auszahlungsformen stehen ihm auch dann zur
Verfügung, wenn er die flexible Abrufphase in Anspruch nimmt und vorzeitig seine Leistung benötigt. Darüber hinaus kann er sich in dieser Zeit auch die Leistung nur teilweise auszahlen lassen: wiederum als Rente, Kapitalabfindung oder Mischform.
Benötigt er während der Rentenphase einen
höheren Kapitalbetrag, kann er sich während der Mindestlaufzeit
die noch ausstehenden garantierten Renten jederzeit auszahlen
lassen. Diese werden dann in einem Betrag diskontiert ausgezahlt.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit der Rente tritt die lebenslange
Rentenzahlung wieder in Kraft.
Kapitalabfindung
Beim Tarif Sofortrente ist keine Mindestlaufzeit
vorgesehen. Der Kunde kann sich, frühestens ein Jahr nach Beginn
der Versicherung, zu jedem Rentenzahlungstermin sein noch
verfügbares Kapital (Einmalbeitrag abzüglich bereits gezahlter
Renten), jedoch max. bis zur Höhe der Todesfall-Leistung,
auszahlen lassen. Verbleibt danach noch ein Restkapital, bilden
wir hieraus eine lebenslange Rente. Die Kapitalabfindung ist
hier steuerfrei, da es sich um eine reine Beitragsrückerstattung
handelt. Alle Kapitalerträge fließen in die lebenslange
Restrente.
Bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen kann
er zudem wählen, ob er das Fondsguthaben, das für eine Rente
bzw. Kapitalabfindung zur Verfügung steht, als Geldbetrag oder in
Wertpapieren ausgezahlt haben möchte.
Auszahlungsmöglichkeiten
|