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Auszahlungsmöglichkeiten

Auszahlungsmöglichkeiten

Der Kunde hat bei Rentenversicherungen verschiedene Möglichkeiten, seine Leistung zum vereinbarten Rentenbeginn auszahlen zu lassen:

 lebenslange Rente

  Kapitalabfindung

 Mischform: lebenslange Rente + Kapitalabfindung

Diese Auszahlungsformen stehen ihm auch dann zur Verfügung, wenn er die flexible Abrufphase in Anspruch nimmt und vorzeitig seine Leistung benötigt. Darüber hinaus kann er sich in dieser Zeit auch die Leistung nur teilweise auszahlen lassen: wiederum als Rente, Kapitalabfindung oder Mischform.

Benötigt er während der Rentenphase einen höheren Kapitalbetrag, kann er sich während der Mindestlaufzeit die noch ausstehenden garantierten Renten jederzeit auszahlen lassen. Diese werden dann in einem Betrag diskontiert ausgezahlt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit der Rente tritt die lebenslange Rentenzahlung wieder in Kraft.

 Kapitalabfindung 

Beim Tarif Sofortrente ist keine Mindestlaufzeit vorgesehen. Der Kunde kann sich, frühestens ein Jahr nach Beginn der Versicherung, zu jedem Rentenzahlungstermin sein noch verfügbares Kapital (Einmalbeitrag abzüglich bereits gezahlter Renten), jedoch max. bis zur Höhe der Todesfall-Leistung, auszahlen lassen. Verbleibt danach noch ein Restkapital, bilden wir hieraus eine lebenslange Rente. Die Kapitalabfindung ist hier steuerfrei, da es sich um eine reine Beitragsrückerstattung handelt. Alle Kapitalerträge fließen in die lebenslange Restrente.

Bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen kann er zudem wählen, ob er das Fondsguthaben, das für eine Rente bzw. Kapitalabfindung zur Verfügung steht, als Geldbetrag oder in Wertpapieren ausgezahlt haben möchte.

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