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BaFin
Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Am 1. Mai 2002 wurden unter dem Dach der neuen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die
Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen
(BAKred), das Versicherungswesen (BAV) und den Wertpapierhandel (BAWe)
zusammengeführt.
Damit existiert in Deutschland eine einheitliche
staatliche Aufsicht über Banken, Finanzdienstleistungsinstitute
und Versicherungsunternehmen, die sektorübergreifend den gesamten
Finanzmarkt umfasst.
Angesichts der grundlegenden Veränderungen im
Finanzsektor war die ehemals praktizierte Teilung der
Aufsichtskompetenzen zwischen BAKred, BAV und BAWe nicht mehr
zeitgemäß. Da die klassischen Trennlinien zwischen Banken,
Finanzdienstleistern und Versicherungen immer mehr verschwinden,
bedürfen die Finanzmärkte vielmehr einer sektorübergreifenden
Allfinanzaufsicht, die für Aufgaben im Bereich der
Solvenzaufsicht und des Kundenschutzes unter einem Dach zuständig
ist.
In anderen Ländern (z.B. Großbritannien)
bestanden bereits vergleichbare Aufsichtsstrukturen.
Die BaFin ist eine rechtsfähige
bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Sie hat
einen doppelten Dienstsitz in Bonn und Frankfurt am Main.
Die neue Bundesanstalt beaufsichtigt etwa 2.700
Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und über 700
Versicherungsunternehmen.
Wie ist die neue Allfinanzaufsicht organisiert?
Kernstück der neuen Bundesanstalt sind die drei
Aufsichtssäulen, in denen die Aufgaben der ehemaligen
Aufsichtsämter (BAKred, BAV, BAWe) aufgegangen sind und die von
Ersten Direktoren geleitet werden. Die Säule
"Bankenaufsicht" ist vor allem für die Solvenzaufsicht
über die Kreditinstitute zuständig.
Versicherungsunternehmen werden in der Säule
"Versicherungsaufsicht" beaufsichtigt. In der Säule
"Wertpapieraufsicht/Asset-Management" werden
insbesondere Aufgaben nach dem Wertpapierhandelsgesetz und dem
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz wahrgenommen.
Durch die Säulenstruktur ist gewährleistet, dass
branchenspezifischen Besonderheiten des Kredit- und
Versicherungsgewerbes, die in dem über Jahrzehnte gewachsenen
Aufsichtsrecht (z.B. Kreditwesengesetz,
Versicherungsaufsichtsgesetz) ihren Niederschlag gefunden haben,
weiterhin in der Aufsichtspraxis der BaFin berücksichtigt werden;
denn mit der Neuorganisation der Aufsicht ist das materielle
Aufsichtsrecht nicht geändert worden.
BaFin
Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
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