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BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Am 1. Mai 2002 wurden unter dem Dach der neuen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), das Versicherungswesen (BAV) und den Wertpapierhandel (BAWe) zusammengeführt. 

Damit existiert in Deutschland eine einheitliche staatliche Aufsicht über Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen, die sektorübergreifend den gesamten Finanzmarkt umfasst.

Angesichts der grundlegenden Veränderungen im Finanzsektor war die ehemals praktizierte Teilung der Aufsichtskompetenzen zwischen BAKred, BAV und BAWe nicht mehr zeitgemäß. Da die klassischen Trennlinien zwischen Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen immer mehr verschwinden, bedürfen die Finanzmärkte vielmehr einer sektorübergreifenden Allfinanzaufsicht, die für Aufgaben im Bereich der Solvenzaufsicht und des Kundenschutzes unter einem Dach zuständig ist. 

In anderen Ländern (z.B. Großbritannien) bestanden bereits vergleichbare Aufsichtsstrukturen.

Die BaFin ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Sie hat einen doppelten Dienstsitz in Bonn und Frankfurt am Main.

Die neue Bundesanstalt beaufsichtigt etwa 2.700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und über 700 Versicherungsunternehmen.

Wie ist die neue Allfinanzaufsicht organisiert?

Kernstück der neuen Bundesanstalt sind die drei Aufsichtssäulen, in denen die Aufgaben der ehemaligen Aufsichtsämter (BAKred, BAV, BAWe) aufgegangen sind und die von Ersten Direktoren geleitet werden. Die Säule "Bankenaufsicht" ist vor allem für die Solvenzaufsicht über die Kreditinstitute zuständig.

Versicherungsunternehmen werden in der Säule "Versicherungsaufsicht" beaufsichtigt. In der Säule "Wertpapieraufsicht/Asset-Management" werden insbesondere Aufgaben nach dem Wertpapierhandelsgesetz und dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz wahrgenommen. 

Durch die Säulenstruktur ist gewährleistet, dass branchenspezifischen Besonderheiten des Kredit- und Versicherungsgewerbes, die in dem über Jahrzehnte gewachsenen Aufsichtsrecht (z.B. Kreditwesengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz) ihren Niederschlag gefunden haben, weiterhin in der Aufsichtspraxis der BaFin berücksichtigt werden; denn mit der Neuorganisation der Aufsicht ist das materielle Aufsichtsrecht nicht geändert worden.

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