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Beitragsdepot
Ein Beitragsdepot wird eingerichtet, wenn der
Kunde einen einmaligen Betrag in eine Lebens- oder
Rentenversicherung investieren möchte. Bei dem Beitragsdepot
handelt es sich um eine an den Versicherer geleistete
Vorauszahlung für in Zukunft fällig werdende laufende Beiträge.
Das jeweilige Depotguthaben, von dem die laufenden Beiträge
abgebucht werden, wird vom Versicherer wie ein Sparguthaben
verzinst.
Das Beitragsdepot ist strikt vom Einmalbeitrag zu
unterscheiden!
Das "normale" Beitragsdepot ist für
Kunden geschaffen, die
einen
einmaligen Betrag in einen Neuvertrag einer Lebens- oder
Rentenversicherung anlegen möchten und die Aufnahme der
ratierlichen Beitragszahlung nach Ende der Depotlaufzeit planen,
zu einem
bestehenden Vertrag ein Beitragsdepot einrichten möchten, wodurch
die ratierliche Überweisung bzw. Abbuchung für eine gewisse Zeit
entfällt,
eine
Depotlaufzeit über mehr als 11 Jahre wünschen.
Für das "normale" Beitragsdepot müssen
folgende Bedingungen erfüllt werden:
Die
Depotlaufzeit muss mindestens 4 Jahre ist
maximal begrenzt auf den Ablauf der Beitragszahlungsdauer.
Der
Einzahlungsbetrag muss mindestens 2.500 €. betragen.
Der
Zinssatz für das "normale" Beitragsdepots beträgt 4,0
% und ist nicht garantiert.
Bei allen
Produkten erfolgt die Depotentnahme jährlich.
Der
Einschluss des Dynamikplans ist beim "normalen"
Beitragsdepot möglich, in diesem Falle kann sich die
Depotlaufzeit durch künftige Dynamikerhöhungen verkürzen, ggf.
auch unter 4 Jahre.
Bei Abschluss einer neuen Lebens- oder
Rentenversicherung:
Bei Abschluss einer neuen Lebens- oder
Rentenversicherung und einer nach Ende der Depotlaufzeit geplanten
ratierlichen Beitragszahlung ist unbedingt zu beachten, dass der
Jahresbeitrag nach Ende der Depotlaufzeit immer gleich bleibt. D.
h. der Beitrag kann bei Aufnahme der ratierlichen Beitragszahlung
weder erhöht noch gesenkt werden. Im Versicherungsantrag muss bei
Abschluss einer neuen Lebens- oder Rentenversicherung unter dem
Punkt "Besondere Vereinbarungen" der Vermerk
"Beitragsdepot" mit einem Hinweis auf
die gewünschte Depothöhe und -laufzeit gemacht und die
jährliche Zahlweise vereinbart werden. Wird lediglich die
Depothöhe angegeben, so ist der jährliche Versicherungsbeitrag
anzugeben.
Der Versicherungsnehmer erhält nach Eingang des
Einzahlungsbetrages und Policierung des Antrages seinen
Versicherungsschein und die Depotbedingungen.
Nach Ablauf der Depotlaufzeit kommt die bei
Neuabschluss vereinbarte ratierliche Beitragszahlung zum Tragen.
Ihr Kunde kann seine künftige Beitrags-Zahlungsweise neu
festlegen. Nach Ablauf der Depotlaufzeit erhält er eine
schriftliche Benachrichtigung, nach welcher er die künftige
Beitrags-Zahlungsweise (monatlich, viertel-, halb- oder jährlich)
erneut vereinbaren kann.
Bei bestehenden ratierlich zu zahlenden
Verträgen:
Bei bestehenden ratierlich zu zahlenden Verträgen
hat Ihr Kunde die Möglichkeit, eine einmalige Zahlung zu seiner
bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung zu leisten, wodurch
die ratierliche Zahlung für eine gewisse Zeit entfällt. Die
Zahlung bildet das Depot, und Ihr Kunde hat während der
Depotlaufzeit keinerlei zusätzliche Beiträge zu entrichten. In
einem solchen Falle wird die Beitragszahlung zum nächstmöglichen
Termin auf jährliche Zahlweise umgestellt. Das Depot kann auch
unterjährig eingerichtet werden.
Vom Einzahlungsbetrag wird der Beitrag bis zur
nächsten Hauptfälligkeit und der dann folgende Jahresbetrag
einbehalten. Der restliche Betrag bildet das Depot.
Anschließend erhält der Versicherungsnehmer das
Angebot über den gewünschten Depotbetrag bzw. über die
gewünschte Depotlaufzeit. Nach Eingang des Depotbetrages
und der Zustimmung des Versicherungsnehmers zu den
Depotbedingungen wird das Depot eingerichtet. Der
Versicherungsnehmer erhält eine Depotbestätigung. Die Verzinsung
des Depotbetrags und die Depotlaufzeit beginnt mit der Einrichtung
des Depots.
Beitragsdepot
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