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Beitragsdepot

Beitragsdepot

Ein Beitragsdepot wird eingerichtet, wenn der Kunde einen einmaligen Betrag in eine Lebens- oder Rentenversicherung investieren möchte. Bei dem Beitragsdepot handelt es sich um eine an den Versicherer geleistete Vorauszahlung für in Zukunft fällig werdende laufende Beiträge. Das jeweilige Depotguthaben, von dem die laufenden Beiträge abgebucht werden, wird vom Versicherer wie ein Sparguthaben verzinst.

Das Beitragsdepot ist strikt vom Einmalbeitrag zu unterscheiden!

Das "normale" Beitragsdepot ist für Kunden geschaffen, die

 einen einmaligen Betrag in einen Neuvertrag einer Lebens- oder Rentenversicherung anlegen möchten und die Aufnahme der ratierlichen Beitragszahlung nach Ende der Depotlaufzeit planen,

 zu einem bestehenden Vertrag ein Beitragsdepot einrichten möchten, wodurch die ratierliche Überweisung bzw. Abbuchung für eine gewisse Zeit entfällt,

 eine Depotlaufzeit über mehr als 11 Jahre wünschen.

Für das "normale" Beitragsdepot müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

 Die Depotlaufzeit muss mindestens 4 Jahre ist maximal begrenzt auf den Ablauf der Beitragszahlungsdauer.

 Der Einzahlungsbetrag muss mindestens 2.500 €. betragen.

 Der Zinssatz für das "normale" Beitragsdepots beträgt 4,0 % und ist nicht garantiert.

 Bei allen Produkten erfolgt die Depotentnahme jährlich.

 Der Einschluss des Dynamikplans ist beim "normalen" Beitragsdepot möglich, in diesem Falle kann sich die Depotlaufzeit durch künftige Dynamikerhöhungen verkürzen, ggf. auch unter 4 Jahre.

Bei Abschluss einer neuen Lebens- oder Rentenversicherung:

Bei Abschluss einer neuen Lebens- oder Rentenversicherung und einer nach Ende der Depotlaufzeit geplanten ratierlichen Beitragszahlung ist unbedingt zu beachten, dass der Jahresbeitrag nach Ende der Depotlaufzeit immer gleich bleibt. D. h. der Beitrag kann bei Aufnahme der ratierlichen Beitragszahlung weder erhöht noch gesenkt werden. Im Versicherungsantrag muss bei Abschluss einer neuen Lebens- oder Rentenversicherung unter dem Punkt "Besondere Vereinbarungen" der Vermerk

"Beitragsdepot" mit einem Hinweis auf die gewünschte Depothöhe und -laufzeit gemacht und die jährliche Zahlweise vereinbart werden. Wird lediglich die Depothöhe angegeben, so ist der jährliche Versicherungsbeitrag anzugeben. 

Der Versicherungsnehmer erhält nach Eingang des Einzahlungsbetrages und Policierung des Antrages seinen Versicherungsschein und die Depotbedingungen.

Nach Ablauf der Depotlaufzeit kommt die bei Neuabschluss vereinbarte ratierliche Beitragszahlung zum Tragen. Ihr Kunde kann seine künftige Beitrags-Zahlungsweise neu festlegen. Nach Ablauf der Depotlaufzeit erhält er eine schriftliche Benachrichtigung, nach welcher er die künftige Beitrags-Zahlungsweise (monatlich, viertel-, halb- oder jährlich) erneut vereinbaren kann.

Bei bestehenden ratierlich zu zahlenden Verträgen:

Bei bestehenden ratierlich zu zahlenden Verträgen hat Ihr Kunde die Möglichkeit, eine einmalige Zahlung zu seiner bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung zu leisten, wodurch die ratierliche Zahlung für eine gewisse Zeit entfällt. Die Zahlung bildet das Depot, und Ihr Kunde hat während der Depotlaufzeit keinerlei zusätzliche Beiträge zu entrichten. In einem solchen Falle wird die Beitragszahlung zum nächstmöglichen Termin auf jährliche Zahlweise umgestellt. Das Depot kann auch unterjährig eingerichtet werden. 

Vom Einzahlungsbetrag wird der Beitrag bis zur nächsten Hauptfälligkeit und der dann folgende Jahresbetrag einbehalten. Der restliche Betrag bildet das Depot. 

Anschließend erhält der Versicherungsnehmer das Angebot über den gewünschten Depotbetrag bzw. über die gewünschte Depotlaufzeit. Nach Eingang des  Depotbetrages und der Zustimmung des Versicherungsnehmers zu den Depotbedingungen wird das Depot eingerichtet. Der Versicherungsnehmer erhält eine Depotbestätigung. Die Verzinsung des Depotbetrags und die Depotlaufzeit beginnt mit der Einrichtung des Depots. 

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