|
Beitragserhöhung
Beitragserhöhungen zu bestehenden Verträgen sind
grundsätzlich steuerbegünstigt, wenn die Restlaufzeit nach
Vertragsänderung noch mindestens 12 Jahre und die
Rest-Beitragszahlungsdauer noch mindestens 5 Jahre beträgt.
Werden diese Mindestlaufzeiten nicht eingehalten,
so ist zumindest der Erhöhungsteil steuerlich nicht begünstigt (
Steuern).
Verträge, bei denen Beitragserhöhungen über
eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Beitragsdynamik erfolgen,
sind natürlich steuerbegünstigt, sofern der Grundvertrag
steuerbegünstigt ist.
Dynamikplan
Sofern bei einer Beitragserhöhung ein alter Tarif
in einen aktuellen neuen Tarif umgewandelt werden muss, liegt
unter Umständen eine steuerliche
Novation vor.
Vertragsänderungen
(3.4 Erhöhung)
Beitragserhöhung
|