Beitragserhöhung    

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Beitragserhöhung

Beitragserhöhung

Beitragserhöhungen zu bestehenden Verträgen sind grundsätzlich steuerbegünstigt, wenn die Restlaufzeit nach Vertragsänderung noch mindestens 12 Jahre und die Rest-Beitragszahlungsdauer noch mindestens 5 Jahre beträgt. 

Werden diese Mindestlaufzeiten nicht eingehalten, so ist zumindest der Erhöhungsteil steuerlich nicht begünstigt ( Steuern).

Verträge, bei denen Beitragserhöhungen über eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Beitragsdynamik erfolgen, sind natürlich steuerbegünstigt, sofern der Grundvertrag steuerbegünstigt ist.

 Dynamikplan

Sofern bei einer Beitragserhöhung ein alter Tarif in einen aktuellen neuen Tarif umgewandelt werden muss, liegt unter Umständen eine steuerliche  Novation vor.

 Vertragsänderungen (3.4 Erhöhung)

 

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