Beitragsfreistellung    

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Beitragsfreistellung

Beitragsfreistellung

 

Anstelle einer  Kündigung kann der Kunde auch seinen Vertrag beitragsfrei fortführen ( Zahlungsschwierigkeiten).

Im Fall einer Beitragsfreistellung werden die garantierten Leistungen verringert. Dabei darf eine gewisse Mindestsumme zur Fortführung der Versicherung nicht  unterschritten werden.

Konkret heißt das, dass die Versicherung bereits eine bestimmte Größenordnung erreicht haben muss. Für die Produkte gelten unterschiedliche beitragsfreie Mindestversicherungs-/-Verrentungssummen:

Wenn eine Beitragsfreistellung erfolgt ist, werden die evtl. Risikobeiträge und die Verwaltungskosten monatlich dem Deckungskapital entnommen. Bei Fondsprodukten kann es bei ungünstiger Wertentwicklung der Fonds dazu kommen, dass das Deckungskapital vor Ablauf der Versicherungsdauer aufgezehrt ist. Der Versicherungsschutz würde dann erlöschen. Hierauf würde der Kunde rechtzeitig hingewiesen.

Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bildet mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen wurde (Hauptversicherung) eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden.

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