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Beitragsrückerstattung

Beitragsrückerstattung

 

Rentenversicherungen dienen grundsätzlich dem Aufbau der Altersversorgung. Wenn der Kunde eine zusätzliche Leistung bei Tod wünscht, sollte er eine Kapitallebensversicherung wählen. Bei Rentenversicherungen werden grundsätzlich die eingezahlten Beiträge für die  Grundversicherung (abhängig von bereits in Anspruch genommenen  Teilrenten /  Teilkapitalabfindungen) sowie evtl. Leistungen aus der  Überschussbeteiligung (angesparte Kostenüberschüsse) an den Bezugsberechtigten gezahlt.

Bei Tod in den ersten 3 Versicherungsjahren erhalten die Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge zurück. Ab dem 4. Versicherungsjahr garantieren wir einen Todesfallschutz von 60 % der Beitragssumme. Ist das angesammelte Fondsguthaben bei Tod der versicherten Person höher, so erhalten die Hinterbliebenen diesen höheren Betrag.

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