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Beitragsrückerstattung
Rentenversicherungen dienen grundsätzlich dem
Aufbau der Altersversorgung. Wenn der Kunde eine zusätzliche
Leistung bei Tod wünscht, sollte er eine
Kapitallebensversicherung wählen.
Bei Rentenversicherungen werden grundsätzlich die eingezahlten
Beiträge für die Grundversicherung
(abhängig von bereits in Anspruch genommenen
Teilrenten /
Teilkapitalabfindungen) sowie
evtl. Leistungen aus der
Überschussbeteiligung
(angesparte Kostenüberschüsse) an den Bezugsberechtigten
gezahlt.
Bei Tod in den ersten 3 Versicherungsjahren
erhalten die Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge zurück.
Ab dem 4. Versicherungsjahr garantieren wir einen Todesfallschutz
von 60 % der Beitragssumme. Ist das angesammelte Fondsguthaben bei
Tod der versicherten Person höher, so erhalten die
Hinterbliebenen diesen höheren Betrag.
Beitragsrückerstattung
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