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Beitragszahlungsdauer
Der Kunde hat i.d.R. die Möglichkeit, seine
Beitragszahlungsdauer individuell zu bestimmen, d.h. er zahlt die
Beiträge über die gesamte Versicherungsdauer hinweg, über einen
kürzeren Zeitraum ( abgekürzte
Beitragszahlungsdauer) oder in einem einmaligen Betrag.
Bei der Risikolebensversicherung kann die
Beitragszahlungsdauer 2/3 der Vertragslaufzeit dauern,
abgerundet auf volle Jahre (bei einer Versicherungsdauer von 6
Jahren beträgt die Beitragszahlungsdauer 3 Jahre).
Selbstverständlich kann auf Wunsch auch ein
Einmalbeitrag gezahlt werden. Die Beiträge werden bis zum Ablauf
der Beitragszahlungsdauer oder bis zum Tode der versicherten
Person bzw. bis zum Tod der zuerst sterbenden versicherten Person
gezahlt.
Beitragszahlungsdauer
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