Beitragszahlungsdauer 

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Beitragszahlungsdauer

Beitragszahlungsdauer

Der Kunde hat i.d.R. die Möglichkeit, seine Beitragszahlungsdauer individuell zu bestimmen, d.h. er zahlt die Beiträge über die gesamte Versicherungsdauer hinweg, über einen kürzeren Zeitraum (abgekürzte Beitragszahlungsdauer) oder in einem einmaligen Betrag.

Bei der Risikolebensversicherung kann die Beitragszahlungsdauer  2/3 der Vertragslaufzeit dauern, abgerundet auf volle Jahre (bei einer Versicherungsdauer von 6 Jahren beträgt die Beitragszahlungsdauer 3 Jahre). 

Selbstverständlich kann auf Wunsch auch ein Einmalbeitrag gezahlt werden. Die Beiträge werden bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer oder bis zum Tode der versicherten Person bzw. bis zum Tod der zuerst sterbenden versicherten Person gezahlt.

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