Beitragszahlungsmöglichkeiten 

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Beitragszahlungsmöglichkeiten

Beitragszahlungsmöglichkeiten

Der Kunde hat verschiedene Möglichkeiten, die Beitragszahlung vorzunehmen: Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer - längstens bis zum Tode der versicherten Person - entrichtet werden.

Bei unterjähriger Zahlweise werden i.d.R. Ratenzuschläge erhoben. Die Ratenzuschläge betragen grundsätzlich - auf das Jahr verteilt - bei halbjährlicher Zahlungsweise 2 %, bei vierteljährlicher Zahlungsweise 3 % bzw. bei monatlicher Zahlungsweise 5 % des Jahresbeitrags. 

Es können jedoch auch feste Euro-Beträge in den Versicherungsbedingungen vereinbart sein (z.B. bei FLV ab 07/2000).

Der Kunde hat neben den oben genannten Zahlungsweisen zudem die Möglichkeit einen einmaligen Betrag in das  Beitragsdepot zu zahlen

(ab 2.500 €). Die Beitragszahlungsdauer kann auch kürzer als die Versicherungsdauer /  Aufschubzeit gewählt werden.

Der Kunde kann jederzeit eine Änderung der Beitragszahlungsweise beantragen, ohne dadurch die Steuerbegünstigung seines Vertrages aufzuheben.

Das für den Kunden einfachste Verfahren zur Beitragszahlung ist die Einzugsermächtigung vom Girokonto.

Wird diese Einzugsermächtigung erteilt, entfallen bestimmte "Identifizierungspflichten" des Versicherers bei Antragstellung nach dem  Geldwäschegesetz.

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