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Beitragszahlungsmöglichkeiten
Der Kunde hat verschiedene Möglichkeiten, die
Beitragszahlung vorzunehmen: Die Beiträge können monatlich,
vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bis zum Ablauf der
Beitragszahlungsdauer - längstens bis zum Tode der versicherten
Person - entrichtet werden.
Bei unterjähriger Zahlweise werden i.d.R.
Ratenzuschläge erhoben. Die Ratenzuschläge betragen
grundsätzlich - auf das Jahr verteilt - bei halbjährlicher
Zahlungsweise 2 %, bei vierteljährlicher Zahlungsweise 3 % bzw.
bei monatlicher Zahlungsweise 5 % des Jahresbeitrags.
Es können jedoch auch feste Euro-Beträge in den
Versicherungsbedingungen vereinbart sein (z.B. bei FLV ab
07/2000).
Der Kunde hat neben den oben genannten
Zahlungsweisen zudem die Möglichkeit einen einmaligen Betrag in
das Beitragsdepot
zu zahlen
(ab 2.500 €). Die Beitragszahlungsdauer kann
auch kürzer als die Versicherungsdauer /
Aufschubzeit gewählt werden.
Der Kunde kann jederzeit eine Änderung der
Beitragszahlungsweise beantragen, ohne dadurch die
Steuerbegünstigung seines Vertrages aufzuheben.
Das für den Kunden einfachste Verfahren zur
Beitragszahlung ist die Einzugsermächtigung vom Girokonto.
Wird diese Einzugsermächtigung erteilt, entfallen
bestimmte "Identifizierungspflichten" des Versicherers
bei Antragstellung nach dem
Geldwäschegesetz.
Beitragszahlungsmöglichkeiten
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