Berufsunfähigkeit 

 Start I KontaktImpressum I AGB I Partner I Sitemap


Angebote
Private Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Rentenversicherung
Berufsunfähigkeit
Riesterrente
Rüruprente
Junior Zukunftskonzept
Kindergeldanlage
Sterbegeldversicherung
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Pensionszusage
Geldanlage
 
 

 

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit

Folgende Voraussetzungen müssen zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit bei der Versicherung erfüllt sein:

 Die versicherte Person muss in dem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% (oder dem einer vereinbarten Staffelregelung entsprechenden Prozentsatz) berufsunfähig sein.

 Die Erkrankung, Körperverletzung oder der Kräfteverfall wegen der sich die versicherte Person für berufsunfähig hält, muss medizinisch festgestellt werden.

 Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern oder bereits seit 6 Monaten ununterbrochen angedauert haben. 

Stellt sich erst nachträglich heraus, dass die Berufsunfähigkeit tatsächlich mehr als 6 Monate ununterbrochen angedauert hat, leistet die Versicherung rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Zurück zur Übersicht Rentenversicherungen

Berufsunfähigkeit

© 2002-2005 www.yanyoo.de Es gelten unsere AGB.

Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.

 Vermögensberatung Starnberg


Informationen
Privat Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Rentenversicherung
Berufsunfähigkeit
Riesterrente
Rüruprente
Junior Zukunftskonzept
Kindergeldanlage
Sterbegeldversicherung
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Pensionszusage
Geldanlage