|
Berufsunfähigkeit
Folgende Voraussetzungen müssen zur Anerkennung
der Berufsunfähigkeit bei der Versicherung erfüllt sein:
Die
versicherte Person muss in dem zuletzt ausgeübten Beruf zu
mindestens 50% (oder dem einer vereinbarten Staffelregelung
entsprechenden Prozentsatz) berufsunfähig sein.
Die
Erkrankung, Körperverletzung oder der Kräfteverfall wegen der
sich die versicherte Person für berufsunfähig hält, muss
medizinisch festgestellt werden.
Die
Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich mindestens 6 Monate
andauern oder bereits seit 6 Monaten ununterbrochen angedauert
haben.
Stellt sich erst
nachträglich heraus, dass die Berufsunfähigkeit tatsächlich
mehr als 6 Monate ununterbrochen angedauert hat, leistet die
Versicherung rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Berufsunfähigkeit
|