|
Beteiligte
Personen
Versicherungsnehmer
(VN = Antragsteller)
Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die
Versicherung beantragt. Meist ist er zugleich die versicherte
Person, auf dessen Leben die Versicherung abgeschlossen wird. Er
ist Vertragspartner des Unternehmens mit allen Rechten und
Pflichten aus dem Vertrag.
Minderjährige sind grundsätzlich nur mit
Zustimmung des Vormundschaftsgerichts zum Abschluss von Verträgen
berechtigt. Für minderjährige Versicherungsnehmer gelten
besondere Bestimmungen.
Versicherte
Person (VT)
Die versicherte Person ist diejenige, auf deren
Leben die Versicherung abgeschlossen wird. Sind
Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch, dann
hat die versicherte Person keine Rechte oder Ansprüche aus dem
Versicherungsvertrag. Zudem besteht bei einigen Produkten die
Möglichkeit zwei Personen in einem Vertrag zu versichern.
Bezugsberechtigter
Der Bezugsberechtigte ist derjenige, der bei
Fälligkeit die Leistung aus der Versicherung erhalten soll.
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, bei
Abschluss der Versicherung oder später einen Begünstigten zu
bezeichnen und die Begünstigung jederzeit zu widerrufen
(widerrufliches Bezugsrecht).
Hat der Versicherungsnehmer den Widerruf
ausgeschlossen, so kann das Bezugsrecht nur mit Zustimmung des
Begünstigten geändert werden (unwiderrufliches Bezugsrecht). Das
unwiderrufliche Bezugsrecht wird erst gültig, wenn es von der
Versicherung bestätigt wurde.
Beitragszahler
Der Beitragszahler ist die Person, die die
Beiträge für die Versicherung zahlt. Sind Versicherungsnehmer
und Beitragszahler nicht identisch, können die Beiträge von
keinem der beiden steuerlich geltend gemacht werden. Ebenso hat
der Beitragszahler als solcher keine Rechte oder Ansprüche aus
dem Versicherungsvertrag.
Beteiligte
Personen
|