Deckungskapital 

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Deckungskapital

Deckungskapital

Aus den Sparbeiträgen und den darauf entfallenden Garantiezinsen wird das Deckungskapital eines LV-Vertrages gebildet. Es wächst bei den kapitalbildenden Lebensversicherungen (KLV) bis zum Ablauf auf die garantierte Versicherungssumme an.

Bei einer  Fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherung ergibt sich das Deckungskapital aus dem Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten.

 garantierter Teil: Der  Sparbeitrag der  Grundversicherung wird mit dem garantierten Rechnungszins verzinst.

 Fondsteil: Die Sparbeiträge der Dynamikerhöhungen sowie die insgesamt zugeteilten Überschussanteile werden in Fonds angelegt. 

Der Geldwert des  Fondsguthabens hängt von der Fondsentwicklung ab.

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