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Deckungskapital
Aus den Sparbeiträgen und den darauf
entfallenden Garantiezinsen wird das Deckungskapital eines
LV-Vertrages gebildet. Es wächst bei den kapitalbildenden
Lebensversicherungen (KLV) bis zum Ablauf auf die garantierte
Versicherungssumme an.
Bei einer Fondsgebundenen
Lebens- bzw. Rentenversicherung ergibt sich das Deckungskapital
aus dem Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten.
garantierter
Teil: Der Sparbeitrag
der Grundversicherung
wird mit dem garantierten Rechnungszins verzinst.
Fondsteil:
Die Sparbeiträge der Dynamikerhöhungen sowie die insgesamt
zugeteilten Überschussanteile werden in Fonds angelegt.
Der Geldwert des
Fondsguthabens hängt von der
Fondsentwicklung ab.
Deckungskapital
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