Dynamik_BUZV 

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Dynamik BUZV

Dynamik BUZV

 Wird im Versicherungsvertrag neben der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auch der  Dynamikplan eingeschlossen, übernimmt die Versicherung für die Dauer einer bedingungsmäßigen Berufsunfähigkeit alle noch ausstehenden jährlichen Dynamikerhöhungen sogar dann,

- wenn der Dynamikplan auf Grund mehrmaligen Ablehnens bereits erloschen ist;

- wenn nie eine Dynamikerhöhung angenommen wurde;

d.h. die Dynamik lebt im Berufsunfähigkeitsfall wieder auf.

Dies bietet dem Kunden die Möglichkeit, sowohl seinen Lebensstandard als auch ein eventuelles Sparziel zu sichern.

Die Dynamik-BUZV gilt jedoch nicht für die Staffel-BUZV und die flexible BUZV bei berufsbedingter Endalterbegrenzung.  BU-ABC

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Dynamik BUZV

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