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Dynamik BUZV
Wird im
Versicherungsvertrag neben der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auch der
Dynamikplan eingeschlossen,
übernimmt die Versicherung für die Dauer einer
bedingungsmäßigen Berufsunfähigkeit alle noch ausstehenden
jährlichen Dynamikerhöhungen sogar dann,
- wenn der
Dynamikplan auf Grund mehrmaligen Ablehnens bereits erloschen ist;
- wenn nie eine
Dynamikerhöhung angenommen wurde;
d.h. die Dynamik lebt im Berufsunfähigkeitsfall
wieder auf.
Dies bietet dem Kunden die Möglichkeit, sowohl
seinen Lebensstandard als auch ein eventuelles Sparziel zu
sichern.
Die Dynamik-BUZV gilt jedoch nicht für die
Staffel-BUZV und die flexible BUZV bei berufsbedingter
Endalterbegrenzung. BU-ABC
Dynamik BUZV
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